Landtag

Hier sollen die Contact Tracing Teams arbeiten: Im Contact Tracing Center in der Messe München. (dpa/Kneffel)

04.12.2020

Mehr Gehalt und Epidemiezulagen

Das Personal an Bayerns Gesundheitsämtern soll bis 2025 aufgestockt werden

Die bayerischen Gesundheitsämter können zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf weiteres Personal hoffen. Gegenwärtig arbeiteten die Bediensteten „vielfach am Limit“, erklärte der für die dortigen Personalfragen im Gesundheitsministerium zuständige Ministerialrat Bernhard Scheibl im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Es seien bereits „etliche Überlastungsanzeigen“ von Mitarbeitern eingegangen. Diese seien schon vor Corona „gut beschäftigt“ gewesen, mit der Pandemie habe die Belastung noch einmal stark zugenommen.

Nach Scheibls Angaben wird das Regelpersonal an den Gesundheitsämtern auf der Grundlage des Bund-Länder-Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (öGD) in den kommenden Jahren sukzessive aufgestockt. Von den bundesweit 3,1 Milliarden Euro für die personelle Verstärkung im öGD flössen 490 Millionen nach Bayern. Damit sollen 790 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Bis Ende 2021 werde man 237 besetzen, der Rest folge bis 2025.

Um die Posten mit geeignetem Fachpersonal besetzen zu können, werde der Freistaat weitere finanzielle und laufbahnrechtliche Anreize schaffen, kündigte Scheibl an. So soll das Einstiegsgehalt für neue Mitarbeiter*innen je nach Qualifikation um bis zu 500 Euro im Monat erhöht werden. Dieser „Personalgewinnungszuschlag“ werde im bayerischen Besoldungsgesetz verankert. Zudem soll die Verbeamtung erleichtert werden. Dafür sei geplant, die bisher nötige Vordienstzeit zu streichen und künftig auch Hochschulabsolvent*innen den direkten Zugang zum Beamtenstatus zu ermöglichen. „Davon verspreche ich mir sehr viel“, sagte Scheibl.

Als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit des bereits vorhandenen Personals werde es eine „Epidemiezulage“ in Höhe von bis zu 200 Euro monatlich geben. Sie soll laut Scheibl rückwirkend von Ende März 2020 bis zur Beendigung des Pandemiefalls gezahlt werden. In eine höhere Besoldungsstufe aufrücken werden die Leiter der Gesundheitsämter. In kleineren Behörden steigt das Gehalt nach Angaben Scheibls von A15 auf A15 mit Amtszulage, für die Stellvertreter von A14 auf A14 mit Amtszulage. Bei größeren Ämtern bleiben die Leiter bei A16, ihre Stellvertreter werden von A14 auf A15 gehoben. Alle genannten Maßnahmen summieren sich für den Freistaat als Dienstherrn auf rund 400 000 Euro im Jahr.

Weitere Personalaufstockungen soll es bei den Contact Tracing Teams (CTT) geben, die für die Nachverfolgung der Kontakte von Corona-Infizierten zuständig sind. Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts soll es je 20 000 Einwohner ein Team mit fünf Personen geben. Um das zu erreichen, sollen für das Grundstockpersonal 1275 zusätzliche befristete Stellen geschaffen werden, 375 als „Springer“ für den Einsatz in Hotspots an den Bezirksregierungen. 837 dieser Stellen sind laut Scheibl bereits besetzt, der Rest folgt im Laufe des ersten Halbjahrs 2021.

Die Leiter der Gesundheitsämter rücken in eine höhere Besoldungsstufe auf

Ergänzend ist an den Gesundheitsämtern „zugeschaltetes Unterstützungspersonal“ tätig, nach Angaben Scheibls 2000 „Ad-hoc-Kräfte“, je 1000 aus der Staatsverwaltung und der Polizei. 2500 weitere Ad-hoc-Kräfte stünden als Reserve bereit. Nach Anlaufproblemen habe sich der Einsatz dieser Hilfskräfte in den CTT „gut eingespielt“. Zu deren weiterer Unterstützung seien aktuell knapp 500 Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Über weitere Helfer sei man gegenwärtig mit dem Technischen Hilfswerk im Gespräch. Alles in allem seien derzeit 3935 Mitarbeiter*innen in den CTT tätig.

Vertreter aller Fraktionen begrüßten die zusätzlichen Leistungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in den Gesundheitsämtern als gerechtfertigt und angemessen. Zur Begründung sagte Wolfgang Hauber (Freie Wähler), die Kontaktnachverfolgung und die Anordnung von Quarantäne seien „wichtige Bestandteile der Pandemiebekämpfung“. Wolfgang Fackler (CSU) bezeichnete es als erfreulich, dass nicht nur für neu anzuwerbendes Personal Anreize geschaffen würden, sondern auch das vorhandene von zusätzlichen Leistungen profitiere. Dass die Besetzung neuer Stellen nicht im Handumdrehen gelinge, sei nachvollziehbar. „Es ist nicht einfach, einen solchen Personalkörper von heute auf morgen aufwachsen zu lassen.“

Tessa Ganserer (Grüne) sah die Aufstockung des regulären Personals als vorrangig. Die anfangs eingeleiteten Notmaßnahmen zur Bewältigung der Pandemie seien richtig gewesen, doch dürften diese keine Dauerlösung sein. Dies gelte insbesondere für die Abordnung von Anwärtern aus allen Verwaltungsbereichen.

Eine trotz aller Widrigkeiten gute Arbeit bescheinigte Arif Tasdelen (SPD) der Gesundheitsverwaltung. „Bei allen Problemen konnten wir die Pandemie bislang relativ gut meistern, weil unsere Gesundheitsämter alles gegeben haben“, erklärte er. Die Mitarbeiter hätten sich eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen verdient.

Markus Bayerbach (AfD) betonte, dass Geld allein die nun schon Monate währende körperliche und psychische Überbelastung nicht ausgleichen könne. Hier seien im Sinne des Mitarbeiterschutzes ergänzende Maßnahmen erforderlich. Zudem müsse aus Gründen der Gerechtigkeit darauf geachtet werden, dass die Anreize für neue und bereits vorhandene Mitarbeiter in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stünden. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (1)

  1. Alexander am 04.12.2020
    "In kleineren Behörden steigt das Gehalt nach Angaben Scheibls von A15 auf A15 mit Amtszulage, für die Stellvertreter von A14 auf A14 mit Amtszulage. Bei größeren Ämtern bleiben die Leiter bei A16, ihre Stellvertreter werden von A14 auf A15 gehoben."

    Es war mir vollkommen klar, dass wenn man im öffentlichen Dienst von "mehr Gehalt" nur vom höheren Dienst spricht, derjenige der die Gefahr an Leib und Leben hat (mittlerer Dienst) geht leer aus.
    Die Zulage wird ja nun nicht mal ruhegehaltsfähig sein und nach spätestens 6 Monaten wieder wegfallen, wohingegen die Zulagen beim gehoben Dienst bestand haben wird.
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