Landtag

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist für Unternehmen, Vereine und andere nichtöffentliche Stellen zuständig. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

07.10.2026

Mehr Kosten, mehr Beschwerden: Debatte um Bayerns Datenschutzaufsicht

Die Ausgaben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht sind seit 2018 deutlich gestiegen. Die AfD fordert eine Zusammenlegung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten

Wer als Unternehmen Kundendaten verarbeitet oder eine Datenschutzpanne melden muss, kann mit der Datenschutzaufsicht zu tun bekommen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kontrolliert den nichtöffentlichen Bereich – und begleitet Unternehmen und Vereine durch ein Datenschutzrecht, das immer wieder auch als bürokratische Belastung diskutiert wird.

Wie viel diese Aufsicht kostet, wie viele Stellen sie hat und ob sich Aufgaben mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz überschneiden, wollten die AfD-Abgeordneten Andreas Jurca, Florian Köhler und Oskar Lipp von der Staatsregierung wissen. Sie fragten zudem nach Beschwerden, Prüfungen, Bußgeldern und möglichen Entlastungen durch eine Neuordnung.  

„Zu Überschneidungen der Zuständigkeiten kommt es nicht“, antwortet die Staatsregierung. Das Haus von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verweist auf die getrennten Aufgaben: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ist für nichtöffentliche Stellen zuständig, der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) für öffentliche, insbesondere staatliche und kommunale Stellen.  

Ausgaben steigen auf 3,18 Millionen Euro

Die Ausgaben des BayLDA sind seit 2018 deutlich gestiegen. Nach den Tabellen zur Regierungsantwort lagen die tatsächlichen Gesamtausgaben 2018 bei rund 1,386 Millionen Euro, 2025 waren es 3,183 Millionen Euro – knapp 130 Prozent mehr. Die Personalausgaben stiegen von 1,229 auf 2,780 Millionen Euro.  Die Zahl der Stellen erhöhte sich von 20 auf 43.  

Auch die Miet-, Gebäude- und Bewirtschaftungsausgaben nahmen zu: von rund 14.300 Euro auf knapp 208.000 Euro. Genau Gründe dafür werden nicht genannt. 

Köhler kritisiert die Entwicklung. „Eine Behörde, deren Kosten und Stellen sich mehr als verdoppelt haben, muss nachweisen, welchen Nutzen sie hat“, sagt der digitalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion. Er fordert die Zusammenlegung von BayLDA und Landesdatenschutzbeauftragtem sowie „eine drastische Verschlankung auf das gesetzlich Notwendige“.

Beschwerden deutlich gestiegen

Die Regierungsantwort enthält zugleich Zahlen zur Tätigkeit des BayLDA. 2018 registrierte die Behörde 3643 Beschwerden einschließlich Kontrollanregungen, 2025 waren es 9746. Hinzu kamen 2025 insgesamt 1274 Beratungsanfragen und 3603 Meldungen über Datenschutzverletzungen. Bis Juli 2026 waren bereits 8037 Beschwerden eingegangen.  

Eine vollständige Statistik über Prüfungen und Kontrollverfahren für die zurückliegenden Jahre gibt es nicht. Diese Angaben sollen laut Innenministerium ab 2026 im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung der statistischen Auswertungen erhoben werden. Das BayLDA schätzt die Größenordnung der Prüfungen beziehungsweise Kontrollverfahren auf jährlich mehr als 60 Prozent der Beschwerdezahlen.  

Bei Bußgeldern werden in der Antwort nur Größenordnungen genannt. Seit 2024 würden einschließlich kleinerer Verfahren gegen Privatpersonen durchschnittlich 20 bis 25 Bescheide pro Jahr erlassen. Die Spanne reiche von zweistelligen Beträgen bis zu einer Geldbuße von 3,2 Millionen Euro gegen ein Unternehmen im Jahr 2023.  

AfD fordert Zusammenlegung

In den übrigen Bundesländern übt laut Staatsregierung jeweils eine Behörde die Datenschutzaufsicht für öffentliche und nichtöffentliche Stellen aus. Eine Zusammenlegung in Bayern würde nach Einschätzung des Innenministeriums Aufwand, Kosten und Personalbedarf aber „nicht zwangsläufig“ halbieren.  

Franz Bergmüller, AfD-Mitglied der Enquetekommission Bürokratieabbau, spricht von „Bürokratie ohne belegte Wirkung“. Er fordert, die Aufsicht zu bündeln sowie Prüfungen und Verfahren zu begrenzen.

Das Innenministerium weist zugleich darauf hin, dass das BayLDA seine datenschutzrechtlichen Aufgaben „völlig unabhängig“ erfüllt; die Staatsregierung regle dessen Vollzug daher nicht.  Nach Angaben des Hauses spiegelt die bayerische Wirtschaft regelmäßig zurück, mit der Orts- und Praxisnähe des BayLDA sehr zufrieden zu sein.  

Konkrete Entlastungen durch eine Umstrukturierung kann die Staatsregierung derzeit nicht benennen. Auch zu Zeitpunkt und Ausgestaltung einer möglichen Neuordnung macht sie keine Angaben.  Parallel hat das Innenministerium einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes erarbeitet, der Vereinfachungs- und Entbürokratisierungspotenziale aufgreifen soll. (loh)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist der Tankrabatt sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.