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Durch sogenanntes Bodypacking, also Schlucken, leicht in Gefängnisse zu schmuggeln: Mini-Handys. (Foto: dpa/Armer)

13.09.2024

Ministerium: 'Drogenschmuggel ins Gefängnis lässt sich nicht verhindern'

Die Vorwürfe eines willkürlichem Umgangs von Beamten gegenüber Häftlingen bei der Erteilung von Freigang oder bei der medizinischen Versorgung sei aber nicht gerechtfertigt, heißt es aus dem bayerischen Justizministerium

In bayerischen Justizvollzugsanstalten (JVA) kommt es zu schweren Missständen wie Drogenhandel, willkürlichem Umgang von Beamten gegenüber Häftlingen zum Beispiel bei der Erteilung von Freigang oder dem Zugang zu Arbeit sowie unzureichender medizinischer Versorgung von Suchtkranken, schreiben Gerd Mannes und Franz Bergmüller (beide AfD) und berufen sich dabei auf einen Bericht des Bayerischen Rundfunks. Sie wollten wissen, welche Kenntnisse die Staatsregierung über die Vorfälle hat.
Das Justizministerium antwortet, bayerische JVA hätten ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Betäubungsmittel oder Handys eingeschmuggelt werden. „Trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen und intensiver Kontrollen lässt sich dies jedoch nicht gänzlich verhindern.“ 

Eine völlige Abschottung sei allein wegen des für die notwendige Versorgung mit Verpflegung und Waren aller Art erforderlichen Lieferverkehrs und Außenkontakte der Gefangenen wie Besuche, Außenbeschäftigung oder Ausgang nicht möglich. Größtes Einfallstor laut Ministerium: Das sogenannte Bodypacking, also der Schmuggel im Körper. Dadurch gelangten neben Drogen auch Mini-Handys in die JVA. Bekannt ist ebenfalls, dass Heroin, Hasch, Chrystal Meth oder psychoaktive Stoffe in Papier getränkt werden, das von den Häftlingen geraucht wird. 

Ein Bediensteter der JVA Gablingen wurde wegen Drogenschmuggels zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt

„Der Vorwurf eines willkürlichen Umgangs Bediensteter mit Gefangenen ist nicht gerechtfertigt“, heißt es aus dem Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Gleiches gilt für den Vorwurf unzureichender medizinischer Behandlung suchtkranker Gefangener. Die Bediensteten würden im Umgang mit Gefangenen nicht zuletzt aus Resozialisierungsgründen besonderen Wert auf die Einhaltung der im bürgerlichen Leben üblichen Umgangsformen legen. Außerdem ständen ihnen in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten ein umfassendes Betreuungs-, Behandlungs- und Therapieangebot zur Verfügung.

Wie oft schon wegen strafbarer Handlungen gegen JVA-Beamt*innen ermittelt wurde, kann das Ministerium nicht sagen. „Dazu müssten die Verfahrensakten händisch durchgesehen würden.“ Dies würde ganz erhebliche Arbeitskraft binden und eine – verfassungsrechtlich gebotene – effektive Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft gefährden. Die Antwort überrascht, da schon eine einfache Pressearchivrecherche ergibt, dass letztes Jahr ein Bediensteter der JVA Gablingen wegen Drogenschmuggels zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Auch ist ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts bekannt, der die Ablehnung einer Entzugslockerung der JVA Kaisheim für unzulässig erklärt hat. (David Lohmann)

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