Landtag

Die 53 Hütten des Berchtesgadener Advent sind aufgebaut, eröffnen wird der Weihnachtsmarkt aber nicht. (Foto: dpa/Kilian Pfeiffer)

03.12.2021

Mit Kapital und Ersparnissen am Ende

CSU und Freie Wähler lehnen einen Antrag der SPD auf einen bayerischen „Rettungsschirm“ für das Schaustellergewerbe ab

Trotz der kurzfristigen Absage von Weihnachtsmärkten in Bayern haben CSU und Freie Wähler einen Antrag der SPD nach einem bayerischen „Rettungsschirm“ für das Schaustellergewerbe abgelehnt. Die Regierungsfraktionen verwiesen auf die angekündigten Bundeshilfen. 

Die von der Schließung der Weihnachtsmärkte betroffenen Schausteller*innen und Marktkaufleute können mit keinen Finanzhilfen des Freistaats rechnen. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern lehnten im Wirtschaftsausschuss einen Antrag der SPD auf einen bayerischen Rettungsschirm ab. Sie verwiesen auf zur Verfügung stehende und angekündigte Bundeshilfen. Gleiches gelte für die vom Lockdown in den Hochinzidenzregionen Bayerns betroffene Gastronomie, Hotellerie und den Einzelhandel. Auch für diese hatten SPD und Grüne nach Möglichkeit Unterstützungsprogramme des Freistaats gefordert.

In ihrem Antrag trat die SPD für einen Rettungsschirm in Höhe von 50 Millionen Euro aus dem Corona-Sonderfonds des Freistaats ein. Die Gelder müssten unverzüglich an die Schausteller und Marktkaufleute ausgezahlt werden, erklärte der SPD-Abgeordnete Klaus Adelt. Vor allem die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte habe die Branche wie im Vorjahr hart getroffen, nachdem bereits Warenbestellungen erfolgt und vielfach auch Buden aufgebaut worden seien. Das sei „alles für die Katz“ gewesen, sagte Adelt. Kapital und Ersparnisse seien „am Ende“.

Ein landeseigenes Hilfsprogramm sei deshalb gerechtfertigt, weil die Staatsregierung die Entscheidung zur Absage der Märkte sowie zum Lockdown in den Hotspot-Regionen selbst getroffen habe, führte Adelt aus. In NRW würden Weihnachtsmärkte dagegen unter strengen Hygieneauflagen durchgeführt. Der Verweis auf die Bundeshilfen bringe den Betroffenen in ihrer aktuellen Notlage keine Entlastung, weil die Auszahlung sich wohl bis ins nächste Jahr ziehen werde. Zudem seien die Hilfen nicht passgenau. Die gewährte Abschreibung auf Warenbestände sei „weltfremd“, da diese erst greifen könne, wenn Umsätze erzielt worden seien. Lebkuchen und Weihnachtsartikel könnten aber nur jetzt verkauft werden.

Manfred Eibl (Freie Wähler) erkannte an, dass die „stark betroffene Traditionsbranche“ der Schausteller und Marktkaufleute dringend Unterstützung brauche, dies werde aber am zielführendsten über die Bundeshilfen erreicht. Eibl begrüßte, dass diese über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2022 verlängert und auch weitere Anpassungen vorgenommen würden. Ein eigenes bayerisches Hilfsprogramm würde die Lage des Schaustellergewerbes nicht verbessern. Zum einen würde es Wochen dauern, bis dieses erstellt und funktionsfähig sei, zum anderen müssten die von Bayern erstatteten Beträge anschließend von der Bundesförderung abgezogen werden. Das schaffe keinen Mehrwert, sondern nur zusätzlichen Verwaltungsaufwand, erklärte Eibl. Dem schloss sich Ulrike Scharf (CSU) an.

„Wer anschafft, zahlt“

Auch die Grünen zeigten sich bezüglich eines eigenen bayerischen Hilfsprogramms für Schausteller und vom regionalen Lockdown betroffene Betriebe skeptisch. Sie enthielten sich daher bei den SPD-Anträgen. Allerdings sahen sie die Notwendigkeit der Einführung eines „fiktiven Unternehmerlohns“ auch für Schausteller. Dieser habe vielen Kulturschaffenden und Soloselbstständigen geholfen, weil die Überbrückungshilfen des Bundes für diese nicht passgenau genug seien, erläuterte Christian Zwanziger (Grüne). Dies gelte auch für Schausteller und Marktkaufleute mit ihren saisonalen Geschäftsmodellen und besonderen Bedürfnissen. Ob der Bund oder der Freistaat dafür aufkämen, sei letztlich nicht entscheidend.

Ganz klar sah Franz Bergmüller (AfD) den Freistaat in der Verantwortung. „Wer anschafft, zahlt“, brachte er es auf einen kurzen Nenner. Mit der aus seiner Sicht unnötigen Absage der Weihnachtsmärkte und der Verhängung der regionalen Lockdowns habe die Staatsregierung die neuerlichen Sorgen der Betroffenen ausgelöst, also müsse sie nun auch für die Hilfen sorgen. Diese müssten so schnell wie möglich fließen. Grundsätzlich pflichtete dem auch Albert Duin (FDP) bei, allerdings ließ er sich von der Argumentation Eibls überzeugen, dass der Aufbau einer rein bayerischen Hilfsinfrastruktur zu aufwendig und langwierig sei. Der Freistaat habe aber eine „moralische Verpflichtung“, seinen Beitrag für eine schnelle Auszahlung von Hilfsgeldern zu leisten. Der Forderung der Grünen nach einem fiktiven Unternehmerlohn auch für Schausteller und Marktkaufleute stimmte Duin zu. (Jürgen Umlauft)

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