Landtag

Gustl Mollath war 2747 Tage in der Psychiatrie untergebracht - zu Unrecht. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

09.12.2019

Mollath: Markwort will Verantwortung klären

Der FDP-Abgeordnete will wissen: Wer kommt für die Ausgleichszahlungen an das Justizopfer auf?

Der Justizskandal um das Psychiatrieopfer Gustl Mollath hat ein parlamentarisches Nachspiel. Bayerns Staatsregierung soll nach dem Willen des FDP-Landtagsabgeordneten Helmut Markwort Auskunft geben, ob jemand für die 670 000 Euro an Ausgleichszahlungen zur Verantwortung gezogen wird - und wer letztlich dafür aufkommen muss.

Markwort hat eine entsprechende schriftliche Anfrage an die Staatsregierung eingereicht. Wenn der Freistaat Bayern die Kosten trage, heiße das im Klartext, dass die bayerischen Steuerzahler diesen Betrag zu entrichten hätten. "In einem Rechtsstaat sollte allerdings der Verursacher für den angerichteten Schaden haften", schreibt Markwort.

Mitte November hatte sich der Freistaat nach jahrelangem Ringen mit Mollath gütlich, aber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf eine Zahlung von 600 000 Euro geeinigt. Bereits zwei Jahre zuvor hatte Bayern die gesetzliche Entschädigung von 25 Euro pro Tag entzogener Freiheit bezahlt - insgesamt 70 000 Euro. Basis der vielfach höheren Einigung war ein Vergleichsvorschlag des Landgerichts München I.

"erhebliche Rechtsverletzungen"

Mit seiner Anfrage fordert Markwort Aufklärung, ob in dem Fall nun gegen Vertreter der Justiz, Gutachter und Anstaltsleiter sowie gegen aufsichtsführende Mitglieder der Staatsregierung vorgegangen werde. Sie hätten sich "wohl erhebliche Rechtsverletzungen" zu Schulden kommen lassen.

Der FDP-Abgeordnete will wissen, ob die Handelnden für die Kosten des Verfahrens und der Abgeltung haften sollen. Er verlangt zudem Auskunft, ob strafrechtliche Ermittlungen gegen mögliche Verursacher des Justizskandals erfolgen.

Der Landtag soll neben der Gesetzgebung auch die Staatsregierung und die Verwaltung kontrollieren. Abgeordnete haben dazu unter anderem das Recht, schriftliche Anfragen an die Regierung einzureichen. Diese müssen binnen vier Wochen schriftlich beantwortet werden.

Mollaths Fall hatte mit einer tiefgreifenden juristischen Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Frau begonnen. Er war insgesamt 2747 Tage in der Psychiatrie untergebracht - zu Unrecht.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Braucht es mehr Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.