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Eine Beamtin aus dem Bundesfinanzministerium soll im Nebenjob Insider-Steuertipps gegeben haben. (Screenshot: BSZ)

31.05.2024

Nebentätigkeiten: Bayerische Beamte verdoppeln ihre Einnahmen

Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten steigen im bayerischen Finanzministerium von Jahr zu Jahr. Lagen sie 2018 noch bei im Schnitt 3923 Euro, waren es 2023 schon 5104 Euro

Tim Pargent, Claudia Köhler und Kerstin Celina (alle Grüne) interessieren sich für die Nebentätigkeiten der Beamt*innen des bayerischen Finanzministeriums. Anlass war die Dokumentation „Die geheime Welt der Superreichen – das Milliardenspiel“, wo die Nebentätigkeiten einer Beamtin aus dem Bundesfinanzministerium aufgedeckt wurden. Wie ist die Situation im Freistaat, fragten sie die Staatsregierung.

Das Finanzministerium antwortet, aktuell würden 69 Beamt*innen einer nach dem Bayerischen Beamtengesetz genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nachgehen. Seit 2018 haben insgesamt 95 eine solche beantragt. Abgelehnt wurde in all den Jahren keiner dieser Anträge. Fälle, in denen eine Nebentätigkeit nicht angezeigt wurde, seien nicht bekannt. In einem Fall übe ein Beamter des Ministeriums noch eine Nebentätigkeit für ein anderes Ministerium, eine Fraktion oder einen Mandatsträger aus. Zudem gebe es genehmigungsfreie Nebentätigkeiten. 

Insgesamt lagen die Nebeneinkünfte der Beamt*innen im bayerischen Finanzministerium bei 367 502 Euro

Beim Genehmigungsverfahren verweist das Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) auf die Bayerische Nebentätigkeitsverordnung (BayNV). Darin heißt es: „Die zur Übernahme einer Nebentätigkeit erforderliche Genehmigung gilt als allgemein erteilt, wenn alle von dem Beamten ausgeübten Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden, hierbei dienstliche Interessen im Sinn des Art. 81 Abs. 3 BayBG nicht beeinträchtigt werden und die Vergütung hierfür jährlich insgesamt den in § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG genannten Betrag nicht übersteigt.“

Die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten steigen von Jahr zu Jahr. Lagen sie 2018 noch bei im Schnitt 3923 Euro, waren es 2023 schon 5104 Euro. Insgesamt lagen die Nebeneinkünfte bei allen Beamtinnen und Beamten im Finanzministerium letztes Jahr bei 367 502 Euro – doppelt so hoch wie noch vor fünf Jahren. Eine Dokumentationspflicht über zum Beispiel Telefonate mit Lobbyverbänden und Unternehmen innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit existiert nicht. (David Lohmann)

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