Landtag

Es gibt strenge Regelungen für den Erwerb, Besitz und die Nutzung von Waffen, die im Waffengesetz (WaffG) festgelegt sind. (Foto: dpa/Friso Gentsch)

22.07.2025

Bayerische Rechtsextremisten und Reichsbürger besitzen 138 Waffen

Wie viele Waffen im Freistaat illegal im Umlauf sind, weiß niemand. Fast 140 Waffen sind jedoch ganz legal im Besitz von Verfassungsfeinden. Viel zu viele, finden die Grünen im Landtag

In Bayern sind immer noch 138 Waffen legal im Besitz von Rechtsextremisten oder sogenannten Reichsbürgern. Das geht aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtags-Grünen hervor. Demnach besaßen Rechtsextremisten Ende 2024 84 Waffen oder Waffenteile, Menschen aus dem Reichsbürgermilieu 54. 23 Rechtsextremistinnen und -extremisten hatten laut Innenministerium eine Waffenerlaubnis. Aus dem „Reichsbürger“-Milieu waren es 20.

„Die Staatsregierung müsste längst höchst alarmiert sein. Doch sie wirkt angesichts dieser Entwicklungen teilnahms-, wenn nicht sogar hilflos“, sagte der Grünen-Politiker Cemal Bozoğlu. „Dabei ist gegenüber diesen Milieus, die unsere Art zu leben und unsere Demokratie bedrohen, Stärke gefragt.“ Es brauche personell gut ausgestattete Sicherheitsbehörden, umfassende Aufklärung und Strafverfolgung, einen erhöhten Fahndungsdruck und vor allem endlich die vollständige Entwaffnung der rechtsextremen Szene und der Reichsbürgerbewegung.

Zahlreiche offene Haftbefehle 

Das Innenministerium betont dazu in der Antwort auf die Grünen-Anfrage: „Die bayerischen Waffenbehörden schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten, Extremisten zu entwaffnen, konsequent aus.“ Bayerns Waffenbehörden entzogen im vergangenen Jahr 40 Extremisten 140 Waffen. Davon gehörten 25 der sogenannten Reichsbürger- und 10 der rechtsextremistischen Szene an. Das hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April mitgeteilt.

Im Jahr 2024 bestanden 184 offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten und 156 Haftbefehle gegen „Reichsbürger“ und Verschwörungsideologen. Das geht ebenfalls aus der Antwort des Ministeriums auf die Grünen-Anfrage hervor. 

Das Innenministerium wies jedoch darauf hin, dass sich die genannten Haftbefehle zwar alle gegen Menschen aus dem Spektrum der politisch rechts motivierten Kriminalität beziehungsweise gegen „Reichsbürger“ richteten, es bei den Taten aber auch um Allgemeinkriminalität oder Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten gehe.

Grüne: Fahndungsdruck erhöhen und offene Haftbefehle vollstrecken

Die hohe Zahl an offenen Haftbefehlen sei äußert alarmierend, klagen die Grünen. Sie fordern, dass der Fahndungsdruck erhöht werde und offene Haftbefehle zeitnah vollstreckt werden sollten. „Die hohe Zahl der offenen und neu ausgestellten Haftbefehle ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Untergetauchte Neonazis können weiter schwerste Straftaten begehen, wie nicht zuletzt das Beispiel des NSU gezeigt hat“, schrieben die Grünen.

Zwischen 2000 und 2007 ermordete die rechtsextreme Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zehn Menschen: acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine deutsche Polizistin. (dpa)

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