Landtag

Die Vorsitzende Richterin Gudrun Helm eröffnet die Urteilsverkündung gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba (links) im Saal des Amtsgericht Würzburg. Das Amtsgericht hat Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. (Foto: dpa/Daniel Löb)

04.02.2026

Rechtsmittel im Strafverfahren gegen Halemba eingelegt

Der bayerische AfD-Abgeordnete Daniel Halemba wehrt sich gegen seine Verurteilung. Aber auch die Staatsanwaltschaft ist nicht zufrieden. Sie hatte eine härtere Strafe gefordert und hält das Urteil für zu milde

Im Strafverfahren gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Nun muss sich das Landgericht mit dem Fall befassen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Würzburg hatte den AfD-Politiker wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der 24-Jährige hatte bereits bei der Urteilsverkündung am Montag angekündigt, den Urteilsspruch nicht akzeptieren zu wollen. Dem Urteil zufolge hätte Halemba 160 Tagessätze zu je 190 Euro, insgesamt 30.400 Euro, zahlen müssen. Zudem wäre er vorbestraft, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Geldtransfer ins Ausland

Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Geldstrafe gefordert sowie eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchter Nötigung.

Nach Auffassung des Gerichts hatten Halemba und ein mitangeklagter 29-Jähriger einen Bekannten unter Druck gesetzt, in einem Ermittlungsverfahren gegen sie nicht auszusagen. Für den Mitangeklagten legte die Verteidigung ebenfalls Rechtsmittel ein.

Für die Jugendkammer war zudem erwiesen, dass Halemba kurz vor seinem 21. Geburtstag einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Konto auf ein Konto im Baltikum überwiesen hatte. Das Geld soll aus Betrugstaten eines Dritten stammen.“ (dpa)

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