Landtag

Die Münchner Allianz Arena am Christopher Street Day. (Foto: dpa/Hoppe)

07.10.2021

Regenbogenflagge kein Verstoß gegen Neutralität 

Innenministerium: Polizeibehörden dürfen Schwulen- und Lesben-Flaggen auf Twitter posten oder an Polizeibehörden hissen

Bei der Europameisterschaft wollte die Stadt München im Juni beim Spiel der deutschen Nationalmannschaft in der Allianz Arena gegen Ungarn ein Zeichen setzen und das Stadion in Regenbogenfarben erstrahlen lassen. Doch der europäische Fußballverband untersagte das politische Signal. Das Polizeipräsidium München veröffentlichte daraufhin auf Twitter einen Post, der regenbogenfarben unterlegt war: „Wir zeigen Farbe. Für Solidarität, Toleranz und Akzeptanz, nicht nur heute. #PrideMonth2021 #PolizeiMünchen #WirFürEuch“ 

Richard Graupner (AfD) hält davon nichts. „Im Zusammenhang mit dem Hinweis auf den sogenannten Pride Month muss die Verwendung der Farben eindeutig als Bezugnahme auf die Symbolik der Schwulen- und Lesbenbewegung gelesen werden, von der sie seit Ende der 70er-Jahre verwendet werden“, schreibt er. Dass Schwulen- und Lesben-Flaggen an Polizeibehörden aufgezogen werden, sei eine Verletzung des Neutralitätsgebots, kritisiert er und beruft sich bei seiner Einschätzung auf den Bund der Kriminalbeamten und die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Was ist falsch an Solidarität, Toleranz und Akzeptanz, fragt das Innenministerium?

Stimmt, schreibt das Innenministerium. „Die Münchner Polizei hat mit den Regenbogenfarben und der Verwendung des Hashtags PrideMonth2021 bewusst einen Bezug zur LGBTQI-Bewegung genommen.“ Durch dieses Statement sollte gegenüber dieser teilweise sehr polizeikritischen Community Ansprechbarkeit signalisiert und bei ihr zugleich um Vertrauen geworben werden. 

Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot kann das Ministerium nicht erkennen. Ja, Beamtinnen und Beamte hätten die Aufgabe, ihr Amt unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Solidarität, Toleranz und Akzeptanz seien aber wichtige Grundwerte in einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung, „gemeinsamer Nenner einer solidarischen Gesellschaft und Garant für ein friedliches und koexistentes Miteinander“. Außerdem habe die Münchner Polizei den gesetzlichen Auftrag, Minderheiten vor Diskriminierung zu schützen. (David Lohmann)

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