Landtag

Die Zwölfminutenfrist wird immer häufiger gerissen. (Foto: Bilderbox)

27.10.2023

Rettungsdienste brauchen immer länger zum Einsatzort

Schuld sei der demografische Wandel und die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen, rechtfertigt sich die Staatsregierung

In Bayern haben die Landkreise und kreisfreien Gemeinden die Aufgabe, den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen sind so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich in der Regel spätestens zwölf Minuten nach dem Ausrücken eines Rettungsfahrzeugs erreicht werden. Stefan Schuster (SPD) hakte jetzt bei der Staatsregierung nach, wie häufig das exemplarisch in seiner Heimat der Fall ist. 

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, im Rettungsdienstbereich Ansbach und Mittelfranken Süd seien im Jahr 2018 exakt 83 beziehungsweise 84 Prozent der Rettungseinsätze innerhalb von zwölf Minuten erfolgt. Im Rettungsdienstbereich Nürnberg sogar 94 Prozent. 2022 wurde die Zeitspanne laut Ministerium immer häufiger überschritten. In Ansbach und Mittelfranken Süd kamen nur noch 77 beziehungsweise 78 Prozent der Rettungsteams innerhalb von zwölf Minuten an, in Nürnberg sank die Zahl auf 89 Prozent.

Neue Rettungseinsatzfahrzeuge sollen Abhilfe schaffen

Empirische Daten zu den Gründen für den Rückgang des Erreichungsgrads zur Einhaltung der Zwölfminutenfrist liegen dem Ministerium als oberster Rettungsdienstbehörde nicht vor. „Ursächlich dürften neben einer besonderen Belastung des Rettungsdienstes in den Jahren 2020 bis 2022 im Zuge der Corona-Pandemie insbesondere die stetig steigenden Einsatzzahlen, Veränderungen bei der ambulanten Versorgung, der demografische Wandel sowie die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes bei nicht lebensbedrohlichen und minderschweren Erkrankungen und Verletzungen sein“, heißt es in der Antwort. 

Wird die Fahrzeit von zwölf Minuten in einem Gemeindegebiet in vielen Fällen überschritten, müsse der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung entscheiden, heißt es weiter. Bereits im Jahr 2022 habe das Innenministerium zusätzlich den ZRF Regensburg mit der Erprobung des Rettungseinsatzfahrzeugs (REF) als neues Einsatzmittel beauftragt, um der gestiegenen Anzahl von weniger schwerwiegenden Einsätzen zu begegnen und den Rettungsdienst insoweit zu entlasten.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sind Zurückweisungen an den Grenzen sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.