Landtag

"Wir kämpfen weiter": Grünen-Chef Ludwig Hartmann protestiert mit Unterstützern des Volksbegehrens gegen Flächenfraß vor dem Justizpalast gegen das Urteil des Oberlandesgerichts. (Foto: dpa)

17.07.2018

Richter stoppen Flächenverbrauch-Volksbegehren

Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshof, Peter Küspert

Das von Naturschützern beantragte Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" ist unzulässig. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der Urteilsverkündung in München. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag reduzieren. Derzeit liegt der Flächenverbrauch im Freistaat bei rund zehn Hektar am Tag.

Das Innenministerium hatte den Antrag für das Volksbegehren vor mehreren Wochen bereits aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Der dazugehörige Gesetzentwurf schränke die kommunale Planungshoheit ein, "ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen", begründete das Ministerium damals seine Entscheidung.

Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, hatten am 7. März mehr als 48 000 Unterschriften - deutlich mehr als die notwendigen 25 000 - beim bayerischen Innenministerium eingereicht.

"Für die CSU bleibt das Thema Flächensparen wichtig", stellte Thomas Kreuzer, der Vorsitzende der CSU-Fraktion, heraus. "Das wollen wir intensiv vorantreiben, aber mit den richtigen Mitteln. Wir werden das partnerschaftlich mit den Gemeinden erreichen und nicht gegen sie."

Auch die Freien Wähler begrüßten das Urteil: "Uns ist besonders wichtig, dass Planungshoheit und Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleiben", sagte Michael Piazolo. FW-Chef Hubert Aiwanger verlangte, die Reduzierung des Flächenverbrauchs "politisch konkreter" anzugehen.

"Die Verfassungsrichter halten den Bündnisgrünen zu Recht vor, Ziele zu formulieren, ohne selbst konkrete Wege dorthin aufzuzeigen", sagte SPD-Chef Markus Rinderspacher. Er kritisierte aber auch die CSU für die beschlossene Lockerung des sogenannten Anbindegebots. Dieses sei ein Brandbeschleuniger für Zersiedelung, Versiegelung und Naturzerstörung. (BSZ/dpa)

Kommentare (1)

  1. manfred089 am 18.07.2018
    Das Volksbegehren zum Flächensparen und das dahinterstehende riesige Bündnis ist ja nur wegen krasser Fehlentwicklungen in unseren Gemeinden zustande gekommen; auch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.07.2018 eine derartige Begrenzung des Flächenverbrauchs nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sondern an formale und materielle Voraussetzungen geknüpft, die aber erfüllbar sein dürften (Vf 28-IX-18, insb. RdNr. 60 ff). Freiwillig werden sich unsere Gemeindeväter und -mütter dem wirtschaftlichen und auch sozialen Druck zur Fortsetzung der Betonorgien nicht widersetzen, ein solches - dann eben konkreter ausgearbeitetes - Volksbegehren bleibt weiterhin ausgesprochen notwendig.
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