Landtag

Jede zweite Schwangere oder Stillende muss laut einer Umfrage Überstunden machen. (Foto: dpa/Murat)

20.01.2023

Schwangere und junge Mütter arbeiten zu lange

Laut einer Umfrage wird der Mutterschutz in jedem zweiten Fall nicht eingehalten, gleichzeitig hat sich die Zahl der Kontrollen seit 2020 halbiert

Rund um die Geburt eines Kindes sind Mütter im Job offiziell besonders geschützt. Eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Auftrag gegebene Studie zeigt aber: Die Realität im Arbeitsalltag sieht oft anders aus. So sollen Arbeitsschutz und Pausenregelungen für Schwangere von vielen Unternehmen nicht eingehalten und Stillzeiten für Mütter nur selten ermöglicht werden. In der Umfrage beklagte über die Hälfte der Befragten, mehr als vertraglich vereinbart arbeiten zu müssen. „Mehrarbeit ist offensichtlich die Regel, ebenso werden Vorschriften für Ruheräume und Entlastungsmöglichkeiten vielfach nicht eingehalten“, kommentierte DGB-Vizechefin Elke Hannack die Studie.  Eva Lettenbauer und Elmar Hayn (beide Grüne) wollten daher von der Staatsregierung wissen, wie der Mutterschutz in bayerischen Firmen und Ministerien der Staatsregierung geregelt ist.

Das Familienministerium betont, dass die Gewerbeaufsichtsämter im Freistaat bei Beschwerden, Unfällen oder Mängelhinweisen im Bereich Mutterschutz regelmäßig Kontrollen durchführen würden. 2018 und 2019 lag die Anzahl der Betriebsbesichtigungen bei rund 3000, 2020 und 2021 sank sie im Schnitt auf 1450 pro Jahr. Wie häufig die Fachleute in diesem Zeitraum auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit von schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen stießen, kann das Ministerium nicht sagen. Es gebe nur eine Sonderauswertung aus den Jahren 2018 bis 2020. Laut dieser gab es in den drei Jahren 3631 Mitteilungen im Hinblick auf eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen sowie 792 Anträge für eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr. 

Wie freiwillig ist freiwillig?

Die Staatskanzlei führt laut Ministerium immer eine Gefährdungsbeurteilung durch: „Sobald die Personalabteilung von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt, erhält jede schwangere Beschäftigte ein ausführliches Schreiben, welches auch über die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes zur Tageshöchstarbeitszeit sowie zu Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit informiert“, heißt es in der Antwort. Gleichzeitig würden die Vorgesetzten dazu angehalten, auf die Einhaltung der Arbeitszeiten zu achten. 2021 und 2022 gab es in der Staatskanzlei höchstens 15 beziehungsweise 16 Frauen, die ihre Tageshöchstarbeitszeit im Einzelfall freiwillig überschritten haben. Und höchstens jeweils zehn Frauen, die im Einzelfall freiwillig Nacht-, Sonn-, oder Feiertagsarbeit geleistet haben. (David Lohmann)

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