Landtag

Der Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (M., Freie Wähler) mit seinen Anwälten Robert Chasklowicz (l.) und Thorsten Zinner. (Foto: dpa)

17.12.2015

Sechs Monate für Pohl

Der Freie-Wähler-Abgeordnete wurde wegen seiner Sufffahrt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Der Freie Wähler-Politiker Bernhard Pohl ist in seinem fünften Verkehrs-Strafverfahren innerhalb eines Jahrzehnts zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss Pohl 15 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und darf zwei Jahre nicht Auto fahren.

Der Allgäuer Landtagsabgeordnete räumte bei dem Prozess vor dem Amtsgericht München am Donnerstag umstandslos ein, dass er in der Nacht zum 22. Juli von der Polizei volltrunken am Steuer seines Wagens erwischt worden war. Richter Gerd Schmitz begründete die vergleichsweise hohe Strafe mit Pohls "nicht unerheblichen Voreintragungen". Der Allgäuer Politiker und Ex-Präsident des ESV Kaufbeuren zeigte sich äußerst reumütig und beteuerte: "Ich sage ganz deutlich: Es wird nie mehr passieren."

Der Staatsanwalt las die kurze Anklage vor: Nach dem Sommerfest des Landtags in Oberschleißheim hatte sich der betrunkene Pohl in seinen BMW gesetzt, um zum Landtag zurück zu fahren. Eine Polizeistreife stoppte ihn um zwei Uhr morgens. Als Pohl ausgestiegen war, "musste er sich an der Tür des Fahrzeugs festhalten, beziehungsweise einen Ausfallschritt machen, um nicht das Gleichgewicht zu verlieren", wie der Ankläger formulierte. "Beim Angeschuldigten war deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar."

Abgeordnete und Rechtsanwälte sollten eigentlich Vorbilder sein

Die vorangegangenen Delikte: 2006 verursachte Pohl einen tödlichen Verkehrsunfall. 2011 behauptete er in zwei Fällen, nicht selbst gefahren zu sein und schob andere vor. 2013 wurde er wegen Nötigung im Verkehr zur Rechenschaft gezogen. Pohl sei "kein Serien- oder Wiederholungstäter", erklärte Verteidiger Robert Chasklowicz nach der Verhandlung. Das Argument des Anwalts: Es war Pohls erste Alkoholfahrt.

Im Landtag profiliert sich Pohl seit Jahren als Verfechter von Recht und Ordnung. Vor Gericht ließ der Innenpolitiker seinen Verteidiger das Geständnis vortragen und ergriff nur zum Schluss der Verhandlung kurz das Wort: "Es ist ein schlimmes, einmaliges Erlebnis, für das ich verantwortlich war", sagte der Abgeordnete mit getragener Stimme. "Ich habe nicht Pech gehabt. Ich habe Glück gehabt, denn es hätte ja auch etwas Schlimmes passieren können."

Verteidiger Chasklowicz hob Pohls politische Arbeit hervor: "Der Herr Pohl ist einer, der immer für die kleinen und großen Nöte der Bevölkerung da ist."

Abgeordneter kann Bernhard Pohl bleiben

Pohl will nun freiwillig solange nicht mehr Auto fahren, bis sichergestellt ist, dass ihm kein weiteres Delikt widerfährt. Deshalb hatte Pohl seine Fahrerlaubnis schon vor dem Prozess für drei Jahre abgegeben und absolviert seit September eine "Verkehrstherapie" bei einem Diplompsychologen, wie Anwalt Chasklowicz berichtete.

"Das tut sonst keiner, das ist außergewöhnlich", lobte der Verteidiger seinen Mandanten - nachdem Chasklowicz den widerstrebenden Pohl vor die Fernsehkameras gezogen hatte, obwohl der soeben Verurteilte sich lieber im Hintergrund gehalten hätte.

Abgeordneter kann Pohl bleiben. Der Verlust seines Mandats würde ihm nur drohen, wenn er wegen eines Verbrechens zu einem Jahr Gefängnis oder länger verurteilt worden wäre. (dpa)

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