Landtag

05.01.2023

Sonntagsruhe gilt auch für Supermärkte ohne Personal

Der An- und Abfahrtverkehr störe die äußere Ruhe von Sonn- und Feiertagen, meint die Staatsregierung

Sie heißen Tante Enso, Waldsteinlädla oder Dorfladenbox: Vor allem im ländlichen Raum eröffnen immer mehr digitale Kleinstsupermärkte, die von örtlichen Händlern oder großen Supermarktketten betrieben werden. Sie benötigen kein Personal, weil die Kundschaft ihre Ware eigenständig scannt und bezahlt. Um die Lebensmittelversorgung in dünn besiedelten Landstrichen zu unterstützen, erlaubte die Staatsregierung digitalen Kleinstsupermärkten 2021 eine Rund-um-die-Uhr-Öffnung – aber nur an Werktagen.

Die FDP-Fraktion kann das nicht verstehen. „In den ländlichen Räumen Bayerns ist es nicht ungewöhnlich, bei kleineren Besorgungen 20 Kilometer oder mehr zur nächsten Tankstelle fahren zu müssen“, betonen Julika Sandt und Albert Duin (beide FDP). Die Abgeordneten wollten daher von der Staatsregierung wissen, warum digitale Kleinstsupermärkte nicht an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und ob das aus Wettbewerbssicht nicht bedenklich ist, weil zum Beispiel Tankstellen öffnen dürfen.

Das Arbeitsministerium schreibt in seiner Antwort, dass es beim Feiertagsgesetz (FTG) um öffentlich bemerkbare Arbeiten gehe, „die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen“. „Aufgrund des Kundenverkehrs in dem Ladengeschäft sowie des An- und Abfahrtverkehrs wird auch nach außen der Eindruck einer typisch werktäglichen Tätigkeit, nämlich des Betriebs eines Supermarkts, erweckt“, erklärt das Ministerium. Dies könne die äußere Ruhe von Sonn- und Feiertagen stören.

Die FDP fordert, digitale Kleinstsupermärkte als begehbare Automaten anzusehen

Eine Möglichkeit, die Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu erlauben, sieht das Haus von Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) nicht. Zwar könne in diesem Rahmen zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse ausnahmsweise die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gestattet werden. „Auf die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommt es beim Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte jedoch gerade nicht an“, heißt es in dem Antwortschreiben.

Dass Warenautomaten oder Automatengeschäfte im Gegensatz zu digitalen Kleinstsupermärkten das ganze Jahr geöffnet haben dürfen, begründet die Staatsregierung mit dem Shopping-Gefühl. „Der Einkauf an einem Warenautomaten ähnelt schon der äußeren Form nach weniger einem Einkauf in einem regulären Supermarkt als der Einkauf in einem digitalen Kleinstsupermarkt.“ Eine wettbewerbsrechtliche Benachteiligung gegenüber Tankstellen sieht das Scharf-Ressort ebenfalls nicht. Diese dürften schließlich während der regulären Ladenschlusszeiten nur „Reisebedarf“ verkaufen.

Entsprechend plant die Staatsregierung keine Regeländerung für den Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten an Sonn- und Feiertagen – obwohl auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) für eine Reform plädiert. Die FDP fordert, die Kleinstsupermärkte wie in anderen Bundesländern als begehbare Automaten anzusehen und sie entsprechend an 365 Tagen im Jahr geöffnet zu lassen.  (David Lohmann)

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