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Seit der Silvesternacht in Köln stehen jugendliche Flüchtlinge unter besonderer Beobachtung. Doch was ist dran? (Foto: dpa)

04.03.2016

Straftaten von Flüchtlingen: Verstöße gegen Asylgesetze

Schriftliche Anfrage der SPD: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Freistaat tatsächlich zu Delikten von jugendlichen Asylbewerbern geführt?

Fast täglich wird über mutmaßliche Straftaten von Flüchtlingen berichtet – vor allem von Jugendlichen aus den Maghreb-Staaten. Seit der Silvesternacht in Köln stehen sie unter besonderer Beobachtung. Doch wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2015 im Freistaat tatsächlich zu Delikten von jugendlichen Asylbewerbern geführt? Das wollte Doris Rauscher (SPD) von der Staatsregierung wissen.

Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, in den Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften werde das Merkmal „Asylbewerber“ oder „Ausländer“ nicht erhoben. Erfasst würde jedoch die Anzahl der Tatverdächtigen mit dem so genannten Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“. Diese belief sich 2014 gemäß polizeilicher Kriminalstatistik auf insgesamt 1010. Zum Vergleich: Die Gesamtzahl deutscher jugendlicher Tatverdächtiger lag im selben Zeitraum bei 18 385. Daten für 2015 liegen laut Ministerium noch nicht vor.

Die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle: null

Bei jugendlichen tatverdächtigen Asylbewerbern sticht vor allem ein Delikt hervor: Verstöße gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz. Werden diese abgezogen, belaufen sich die Straftaten nur noch auf 474 Delikte. Darunter sind 192 Fälle von Körperverletzung, 133 Diebstähle, 130 Fälle von Gewalt- und 98 von Straßenkriminalität. Danach folgen Vermögens- und Fälschungsdelikte (85), Sachbeschädigung (29), Rauschgiftkriminalität (20) und räuberische Erpressung (11). Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lag bei 16, die Zahl der Straftaten gegen das Leben bei drei und die der Wohnungseinbruchsdiebstähle bei null.

Bei deutschen tatverdächtigen Jugendlichen führt Diebstahl mit 5524 Fällen die Deliktliste an. Danach kommt Rauschgiftkriminalität (4034), Körperverletzung (3605), Straßenkriminalität, also Handtaschenraub, Automatenaufbrüche oder Raubüberfälle auf Geldtransporter (2844), Vermögens- und Fälschungsdelikte (2873), Gewaltkriminalität, also alles von Schlägereien bis Mord oder Totschlag (1536) sowie räuberische Erpressung (197). Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden laut Ressort von Winfried Bausback (CSU) in 522, Straftaten gegen das Leben in 20 Fällen begangen. Die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle lag bei 96. Zur Höhe der sichergestellten Mengen an Betäubungsmitteln kann das Justizministerium keine Auskunft geben. Eine Aufschlüsselung nach Landgerichtsbezirken sei ebenfalls nicht möglich. (David Lohmann)

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