Landtag

Einwegverpackungen sorgen vielerorts für volle Mülleimer – über eine kommunale Steuer zur Entlastung dürfen bayerische Städte jedoch nicht entscheiden. (Foto: dpa/ABBfoto)

25.09.2025

Streit um geplantes Verpackungssteuer-Verbot

Bei ihrer Klausur stellte die CSU-Landtagsfraktion den Bürgermeistern mehr Gestaltungsspielraum in Aussicht. Gleichzeitig sorgt ein neues Gesetz der Staatsregierung für Kritik: Es verbietet Kommunen, eine Verpackungssteuer einzuführen

Mit Blick auf die Kommunalwahlen im März versprach die CSU-Landtagsfraktion auf ihrer Klausur den bayerischen Bürgermeistern mehr Handlungsspielraum und eine bessere finanzielle Ausstattung. Gleichzeitig brachte die Staatsregierung jedoch ein Gesetz auf den Weg, das genau diese Freiheiten beschneiden könnte: das Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer.

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor. Künftig soll in Artikel 3 Absatz 3 KAG nach der „Übernachtungssteuer“ auch „eine Verpackungssteuer“ als unzulässig aufgeführt werden. Begründet wird dies mit den Belastungen für Gastronomie, Handel und Verbraucher. Wörtlich heißt es: „Um die Erhebung einer Verpackungssteuer in Bayern mit ihren negativen Folgen (…) dauerhaft zu vermeiden, fügt der Landesgesetzgeber (…) eine Verpackungssteuer in den Verbotskatalog des Kommunalabgabengesetzes ein.“

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte die Pläne: „Wir wollen neue Belastungen und bürokratischen Aufwand für Bürger und Betriebe vermeiden.“

Bund Naturschutz sieht viele Vorteile

Kritik kommt dagegen vom Bund Naturschutz. Landesbeauftragter Martin Geilhufe erklärte: „Wenn die CSU es ernst meint, müsste sie das Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer ablehnen. Viele Bürgermeister würden gern Steuern auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke ‚to go‘ einführen, haben teils fertige Entwürfe.“ Eine solche Steuer würde Einnahmen von den Verursachern bringen und die Umwelt entlasten.

Auch der Bayerische Städtetag hatte das geplante Verbot als Eingriff in die kommunale Finanzhoheit bezeichnet. Städte und Gemeinden müssten die steigenden Kosten für Abfallentsorgung und Straßenreinigung schultern, während Gewinne bei Fast-Food-Ketten und Handel blieben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte erst im November 2024 entschieden, dass kommunale Verpackungssteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Viele Kommunen in Deutschland prüfen seither entsprechende Satzungen. In Bayern jedoch soll diese Möglichkeit mit dem neuen Gesetz von vornherein ausgeschlossen werden. (loh)

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