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140 000 Mäuse wurden 2015 in Bayern für die Forschung getötet. (Foto: dpa)

24.05.2018

Tierversuche: Pro Jahr sterben rund 155.000 Tiere in Bayern

Jedes Jahr müssen tausende Mäuse, Ratten, Haushühner und Zebrabärblinge im Namen der Wissenschaft sterben. Wie steht es um die Kontrollen?, wollte die SPD wissen

Tierschutz ist ein hohes Gut. In Deutschland sind die Rechtsgrundlagen im Bundestierschutzgesetz und in einer EU-Richtlinie geregelt. Alle Versuchsvorhaben müssen daher durch die zuständigen Behörden geregelt werden – in Bayern sind das die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken. Susann Biedefeld und Herbert Woerlein (beide SPD) fragten jetzt die Staatsregierung, in welchen bayerischen Einrichtungen Tierversuche durchgeführt werden und wie viele Tiere getötet wurden.

Das Umweltministerium antwortet, Tierversuche würden in erster Linie an den Universitäten in München, Erlangen-Nürnberg, Regensburg Würzburg und Bayreuth sowie an Helmholtz-Zentrum und an einzelnen Max-Planck-Instituten durchgeführt. „Darüber hinaus führen einzelne Firmen, die Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Stoffe herstellen oder prüfen, Tierversuche aus“, heißt es in dem Antwortschreiben. Namen dürften aufgrund des Datenschutzes nicht genannt werden.

Wer betreibt die Versuchslabore? Namen dürfe die Staatsregierung nicht nennen.

Zum Zweck der Entnahme von Organen und Gewebe wurden in Bayern 2015 rund 140 000 Mäuse, 11 000 Ratten, 1700 Haushühner, 1180 Zebrabärblinge, 450 Krallenfrösche, 400 Rennmäuse, 345 Schweine, 210 Vögel, 200 Meerschweinchen, 140 Kaninchen, 43 Reptilien und 37 andere Amphibien getötet. Eine Auswertung für das Jahr 2016 liegt der Staatsregierung noch nicht vor.

Das Ministerium betont, alle Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, würden mindestens alle drei Jahre besichtigt. Wo Primaten für wissenschaftliche Forschungszwecke genutzt werden, müsse jährlich nach dem Rechten gesehen werden werden. „Die Kontrollen erfolgen nach Aussagen der Kreisverwaltungsbehörden überwiegend häufiger als vom Tierschutzgesetz vorgegeben.“ (David Lohmann)

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