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In Bayern prüft die Bundesagentur für Arbeit weiterhin, ob nicht ein inländischer Arbeitnehmer für den Job in Frage kommt. (Foto: dpa)

05.04.2018

Trotz Ausnahmeregel: Bayern beharrt auf Vorrangprüfung

Obwohl die Arbeitsmarktlage in Bayern bestens ist, sind die bürokratischen Hürden zur Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge höher als in vielen anderen Bundesländern

Vor drei Jahren wurde die sogenannte Vorrangprüfung ausgesetzt. Bis dahin musste die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob nicht ein inländischer Arbeitnehmer für den Job in Frage kommt. Das sorgte für Frust bei Unternehmen, die händeringend Auszubildende suchten. Außerdem wurde geprüft, ob Asylbewerber nicht zu ungünstigeren Bedingungen als deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden. Das führte zu Frust bei den Flüchtlingen, da teilweise selbst der Mindestlohn von den Jobcentern als Ausbeutung gewertet wurde. Hans Jürgen Fahn (Freie Wähler) wollte jetzt wissen, warum die Staatsregierung trotz der Aussetzung noch an der Vorrangprüfung festhält.

Das Arbeitsministerium antwortet, die Vorrangprüfung sei zwar vom 6. August 2016 für drei Jahre pausiert worden. „Um mögliche negative Auswirkungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden, hat die Bundesregierung den Bundesländern eingeräumt, selbst zu bestimmen, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.“ Damit sollte auf die Arbeitsmarktlage vor Ort Rücksicht genommen werden. Verwunderlich: Obwohl die Arbeitslosenquote in Bayern bundesweit am niedrigsten ist und nirgendwo mehr Ausbildungsstellen offen bleiben, macht ausgerechnet der Freistaat am häufigsten von der Ausnahmeregelung Gebrauch.

Nur bei einer Arbeitslosenquote unterhalb des bayerischen Durchschnitts von 3,6 Prozent wird die Vorrangprüfung ausgesetzt. Das ist sportlich.

Bundesweit erfasst die Regelung 133 der insgesamt 156 Agenturbezirke. Die verbleibenden 23 Agenturbezirke, in denen weiterhin innerhalb der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten durchgeführt wird, befinden sich in Bayern (Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau, Traunstein), in Nordrhein-Westfalen (Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen) sowie in Mecklenburg-Vorpommern, das vollständig ausgenommen wurde. „Nur in bayerischen Agenturbezirken mit einer Arbeitslosenquote unterhalb des bayerischen Durchschnitts von 3,6 Prozent wird die Vorrangprüfung ausgesetzt“, begründet das Ministerium seine Entscheidung. Das ist sportlich.

Wie viele arbeitswillige Flüchtlinge seit dem Aussetzen der Vorrangprüfung einen sozialversicherungspflichten Job in Bayern erhalten haben, kann das Ministerium nicht sagen. Es dürften allerdings weniger als im Bundesdurschnitt sein. Denn während sich laut Bundesagentur für Arbeit seit dem Aussetzen der Vorrangprüfung bundesweit die Arbeitserlaubnisse für Drittstaatler auf 284 000 (davon 106 134 Asylbewerber) fast verdreifacht haben, sind sie in Bayern lediglich von 25 600 auf 54 570 gestiegen. Eine Differenzierung nach Asylstatus liegt für Bayern nicht vor. Die Staatsregierung fürchtet wohl weiterhin, dass die erleichterte Arbeitsaufnahme Anreize „zur asylfremden illegalen Einwanderung“ erzeuge, wie es Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einmal formulierte. (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. alexander p. am 10.04.2018
    Ein Beispiel wenn man in Namibia arbeiten will:

    ........."Wer hier (in Namibia!) als Ausländer (sic!) arbeiten will, muss eine Genehmigung beantragen (lange Bearbeitungszeit!). Zunächst benötigt man den Nachweis über eine Arbeitsstelle für die KEIN NAMIBIER zu finden ist. DENN ALLE OFFENEN STELLEN MÜSSEN VON NAMIBIERN BESETZT WERDEN. Wer dennoch eine Beschäftigung findet, braucht eine Arbeitserlaubnis. Das Antragsformular kann bei der Namibia-Botschaft heruntergeladen werden. Der Antrag wird mit dem Nachweis der Beschäftigung (Kopie des Arbeitsvertrages) bei der namibischen Botschaft eingereicht."...........

    Warum das bei uns mit der Vorrangprüfung anrüchig sein soll ist mir nicht ganz klar. Jedes Land soll erst mal auf seinen eigenen Einwohner schauen, auch die bereits integrierten Ausländer mit Arbeitserlaubnis. Erst dann kommen die Flüchtigen oder sonstigen Personen dran.
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