Landtag

Lehrer leisten ihren Beamteneid. Sie müssen mindestens 45 Jahre durchhalten, wollen sie abschlagsfrei in Pension gehen. (Foto: dpa)

24.04.2015

Volle Pension erst nach 45 Berufsjahren

Plenum: Altersversorgung von Beamten mit „gemischter Erwerbsbiographie“ – FW scheitern mit Antrag

Späteinsteiger in die Beamtenlaufbahn werden auch künftig nicht abschlagsfrei nach 45 Berufsjahren mit 64 Jahren in Pension gehen können. Die CSU lehnte dazu einen Gesetzentwurf der Freien Wähler ab. Deren Ziel war es, die Ungleichbehandlung von Beamten mit „gemischter Erwerbsbiographie“ und so genannten „Nur-Beamten“ im Staatsdienst zu beenden. Nach gegenwärtiger Regelung dürfen Beamte in Bayern ohne Abschlag auf ihr Ruhegehalt mit 64 Jahren in Pension gehen, wenn sie vorher mindestens 45 Jahre dem Staat gedient haben. Wer auf 45 Arbeitsjahre kommt, dabei aber einige Zeit in der Privatwirtschaft beschäftigt war, muss Abschläge in Kauf nehmen, ohne diese mit erworbenen Rentenansprüchen ausgleichen zu können.

Freie Wähler beklagen „Gerechtigkeitslücke“

Der FW-Abgeordnete und Landtagsvizepräsident Peter Meyer sprach von einer „Gerechtigkeitslücke“, die geschlossen werden müsse. Als Beleg dafür schilderte er den Fall eines Beamten, der sich in einer Petition an den Landtag gewandt hatte. Dieser hatte im Alter von 14 Jahren eine Ausbildung in einem Betrieb begonnen, arbeitete einige Jahre in dem erlernten Beruf, bevor er schließlich im Alter von 20 Jahren in die Bundeswehr und mit 28 in den bayerischen Staatsdienst eintrat, wo er mit 30 verbeamtet wurde. Nach 50 Arbeitsjahren wollte er mit 64 abschlagsfrei in Pension gehen, was ihm aber verwehrt wurde, weil er nur auf 43 Jahre im Staatsdienst verweisen konnte. Der Pensionsabschlag summierte sich in seinem Fall auf 5,3 Prozent. „Was ist gerecht daran, das jemand mit 50 Berufsjahren schlechter gestellt ist als jemand mit 45 Dienstjahren“, fragte Meyer.

Keine Gerechtigkeitslücke konnte dagegen Volker Bauer (CSU) erkennen. Meyers Beispiel zeige Berufskarrieren auf, die nicht miteinander vergleichbar seien. „Ungleiches kann und darf nicht gleichbehandelt werden“, sagte Bauer. Der Gesetzentwurf der Freien Wähler würde zu nicht bezifferbaren Mehrausgaben für den Staatshaushalt führen, ohne dass es dafür eine sachliche Grundlage gäbe. Es sei die „persönliche Entscheidung eines jeden“, ob er gleich beim Staat anheuere oder erst in der freien Wirtschaft. Bauer bezeichnete die Vorstellungen als „kostspielige Wählerwerbung“, der Landtag sei zudem „kein Beamtenbeglückungskomitee“. Beamtenpensionen seien im Durchschnitt ohnehin höher als Renten.

Seine Fraktionskollegin Ingrid Heckner, Vorsitzende des Ausschusses öffentlicher Dienst, ergänzte, man dürfe das Versorgungsrecht „nicht überstrapazieren“. Es gebe bei den Pensionen ohnehin schon sehr viele Anrechnungstatbestände. Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger erläuterte, mit der Frist von 45 Dienstjahren werde die „Betriebstreue im Staatsdienst honoriert“. Der Gesetzentwurf der Freien Wähler sei „Rosinenpickerei“ und ignoriere, dass Bayern bundesweit die günstigsten Regelungen für die abschlagsfreie Pension nach 45 Dienstjahren habe. Das für ein noch großzügigeres Modell benötigte Geld fehle an anderer Stelle, zum Beispiel bei den Rücklagen für den Pensionsfonds, so Hintersberger.

Kein Verständnis für die Ablehnung von CSU und Staatsregierung hatte Stefan Schuster (SPD). Die von den Freien Wählern gewünschte Regelung betreffe in erster Linie technische Berufe im Staatsdienst, für die es – anders als in der öffentlichen Verwaltung – kaum Ausbildungsplätze beim Staat gebe. Viele der Betroffenen seien deshalb gezwungen, vor ihrer Verbeamtung außerhalb des Staatsdienstes Berufserfahrung zu sammeln, auf die der Staat dann gerne zurückgreife. Diese Personen bei der Pension schlechter zu stellen als „Nur-Beamte“ sei in der Tat ungerecht. Ähnlich sah das Markus Ganserer (Grüne). Auch der Staat habe inzwischen Probleme, geeigneten Nachwuchs für sein technisches Personal zu finden. Da sei es kurzsichtig, der Beamtenlaufbahn als Zweitkarriere durch eine ungerechte Regelung Attraktivität zu nehmen. Keiner wolle die Besserstellung der Späteinsteiger, aber eben ihre Gleichstellung. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (2)

  1. nic am 04.09.2018
    Die Menschen die früher in der freien Wirtschaft gearbeitet haben und dann von einem Dienstherr angeworben wurden, wurden in dem Fall stillschweigend fast betrogen. Ich wette, das keiner über diesen Missstand beim Eintritt ins Beamtenverhältnis aufgeklärt wird. Ja es ist die Pflicht eines jeden sich über die Gesetzeslage zu informieren. Aber doch nicht so selbstverständlich in Sachen die gegen den gesunden Menschenverstand geregelt sind. Niemand würde zum Zeitpunkt der Verbeamtung damit rechnen, dass so ein seriöser Arbeitsgeber so eine hintelistige Regelung für ihn in der Schublade parat hat, von der er bei der Pensionierung erfährt. Wieder die CSU - die treuen Staatsdiener die stattliche Wohnungen ihrer Klientel ab-privatisieren. Das hat mit Ehre und staatsmännische Höhe nichts zu tun
  2. Zitrone am 27.04.2015
    Abgeordnetenpensionen sind auch höher als Renten sehr geehrter Herr Bauer. Und warum Beamtenpensionen höher sind, können Sie sich gerne einmal im Finanzministerium erklären lassen. Falls Sie an Fakten interessiert sind. Es gibt dort auch eine kostenlose Broschüre zum Download.

    Und wenn der Beamte Pech hat, dann geht er mit lebenslangen Abschlägen in Pension und bekommt diese auch noch um die vorher durch Arbeit! erworbenen Rentenansprüche gekürzt. Schöne Großzügigkeit.

    Die Arroganz der CSU im Umgang mit den Beamten nimmt wieder zu. Die absolute Mehrheit kam zu früh.
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