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Die Bearbeitungsdauer in bayerischen Finanzämtern ist seit 2018 deutlich gestiegen. (Foto: dpa/Robert Schlesinger)

28.03.2024

Wartezeit bis zum Steuerbescheid wird immer länger

Die Wartezeit für Steuerpflichtige hat in fünf Jahren zum Teil um 20 Prozent verlängert. Im Bundesvergleich liegt Bayern nur noch auf Rang 9

Steuerrückerstattung oder Nachzahlung? Nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung fragen sich viele Steuerpflichtige, wann der Steuerbescheid kommt. Er muss zwar spätestens nach sechs Monaten da sein, wenn keine Informationen oder Belege nachgefordert werden. Die Bearbeitungsdauer variiert aber von Finanzamt zu Finanzamt und von Bundesland zu Bundesland. Barbara Fuchs (Grüne) wollte jetzt von der Staatsregierung wissen, wie sich die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen in Bayern zwischen 2018 bis 2023 entwickelt hat.

Die Antwort des Finanzministeriums ist ernüchternd. In allen Bereichen ist die Bearbeitungsdauer deutlich gestiegen. Bei der Einkommensteuer insgesamt lag die Bearbeitungszeit 2018 noch bei 51,8 Tagen – inzwischen sind es 58. Ein Anstieg von 12 Prozent. Damit liegt Bayern im bundesweiten Vergleich laut dem Onlineportal Lohnsteuer kompakt auf Rang 9. Spitzenreiter ist Rheinland-Pfalz mit 49,9 Bearbeitungstagen. Schlusslicht ist Brandenburg mit 68,8 Tagen.

Bei der Einkommensteuer insgesamt lag die Bearbeitungszeit 2018 noch bei 51,8 Tagen – inzwischen sind es 58

Im Einzelnen ist in Bayern die Bearbeitungszeit der Arbeitnehmer-Überschusseinkünfte von 49 auf 53,6 Tage, die der Feststellungen von 59,8 auf 62,8 Tage, die der Körperschaften von 61,6 auf 64,4 und die der sonstigen natürlichen Personen sogar von 55,6 auf 66,7 Tage gestiegen. Die Wartezeit für Steuerpflichtige hat sich also in fünf Jahren um 20 Prozent verlängert.

Dem Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) ist das Problem durchaus bewusst. Schuld seien aber die äußeren Umstände. „Ursachen für den zuletzt zu verzeichnenden Anstieg der Laufzeiten ist die Krisensituation (Corona- und Energiekrise) der letzten Jahre“, heißt es in der Antwort. Hinzu kämen die besonderen Versteuerungstatbestände wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld und die gesetzlich verankerten Fristenverschiebungen für die Abgabe der Steuererklärungen. Dadurch sei es zu einem „geballten Erklärungseingang“ gekommen. Des Weiteren seien die Beschäftigten der Finanzämter für die Reformierung des Grundsteuerrechts verantwortlich. All diese Probleme hatten allerdings andere Bundesländer auch.

Um künftig wieder schneller zu werden, hat das Ministerium verschiedene Maßnahmen ergriffen – beispielsweise durch eine verbesserte IT-Unterstützung. Des Weiteren seien seit 2009 fast 3700 zusätzliche Stellen geschaffen worden. Auch länderübergreifend befinden sich weiterführende Maßnahmen in Umsetzung. Details wurden in der Antwort nicht genannt. (David Lohmann)

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