Landtag

Feuerwehrleute in Haag an der Amper (Oberbayern) während einer Übung. (Foto: dpa)

26.10.2016

Wie gleich sind Rettungshelfer und Feuerwehren?

Rettungsorganisationen und Opposition kritisieren den Gesetzentwurf zur Rettergleichstellung als unzureichend

Die heute vom Kabinett beschlossene Änderung des Katastrophenschutzgesetzes geht nach Ansicht der Opposition und der bayerischen Rettungsorganisationen nicht weit genug. Der SPD-Abgeordnete und Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes, Paul Wengert, kritisiert: "Der Landtag hatte die Staatsregierung beauftragt, eine echte Gleichstellung aller Rettungshelfer zu gewährleisten." Der nun vorgelegte Gesetzentwurf erreiche das bei weitem nicht und werde der Leistung der Ehrenamtlichen nicht gerecht. "Die vollständige Rettungshelfergleichstellung ist aus unserer Sicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig.“

Der SPD und der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz, in der die wichtigsten zehn Rettungsorganisationen vereint sind, geht darum, dass alle ehrenamtlichen Retter und Unterstützungskräfte, die zum Einsatz kommen, Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten erhalten. Das muss auch für Ausbildungs- und Übungszeiten gelten. Gerade dagegen habe es Widerstand aus der Wirtschaft gegeben, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) der Süddeutschen Zeitung.

Widerstand aus der Wirtschaft

"Leider versucht die Staatsregierung, den vielen Ehrenamtlichen, die etwa bei Notfalleinsätzen für Technik und Sicherheit zuständig sind, oder sich um die Verpflegung kümmern, ihre berechtigten Ansprüche vorzuenthalten", kritisiert Wengert. Ebenso wenig würden Fachberater oder auch Mitglieder von Einsatzstäben sowie die Kräfte, die einen großen Einsatz unterstützen, wie zum Beispiel Helfer in Stäben und Führungsassistenten, die nicht als Gruppe alarmiert werden, profitieren.

Auch die Verknüpfung der Ansprüche an eine offizielle Alarmierung durch die Integrierten Leitstellen sieht die SPD äußerst kritisch, wie Wengert betont: "In vielen Fällen kommen schon heute Einsatzkräfte auch ohne diese offizielle Alarmierung zum Einsatz, zum Beispiel auf Anforderung durch Kommunalbehörden, der Feuerwehr oder der Polizei." Der Landesgeschäftsführer des Roten Kreuzes, Leonhard Stärk, schimpfte: "Wenn das ganze Gleichstellung heißen soll, muss die Staatsregierung auch Ausbildungszeiten berücksichtigen." Die Freien Wähler sehen ebenfalls "gravierende Defizite": "Immerhin hat die Staatsregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes auf den Weg gebracht", sagte zwar FW-Abgeordnete Bernhard Pohl. Allerdings erfasse der Gesetzentwurf eben nicht die Ausbildungszeiten der Helfer und gewähre Ansprüche der Rettungshelfer auf Freistellung und Entgeltfortzahlung nur bei Vorliegen konkreter Gefahrenlagen. Daraus zieht Pohl das Resümee: „Vor einer echten ‚Gleichstellung‘ der Rettungshelfer mit den Feuerwehren scheut sich die Staatsregierung erneut.“ Die Freien Wähler fordern jetzt mit einem Dringlichkeitsantrag eine Nachbesserung der Novelle. (BSZ)
 


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