Landtag

Stromausfälle wie letztes Jahr in Nürnberg dauern in Bayern nur kurz. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

24.05.2024

Zahl der Stromausfälle geht weiter zurück

Steht Deutschlands Stromnetz am Rande des Zusammenbruchs, wie Gegnern der Energiewende behaupten? Nein, sagt die Bundesnetzagentur und liefert neue Zahlen


Immer wieder geistern Nachrichten durchs Netz, Deutschlands Stromnetz stände am Rande des Zusammenbruchs. Oft befeuert von Gegnern der Energiewende – allen voran die AfD. Entsprechend sorgte sich der Abgeordnete Ingo Hahn (AfD) in seiner Anfrage um die Versorgungssicherheit in Bayern. Er fragte die Staatsregierung, wie sich die Anzahl der Stromausfälle in den letzten fünf Jahren entwickelt habe und was die Ursachen dafür waren. 

Das bayerische Wirtschaftsministerium beruft sich auf Zahlen der Bundesnetzagentur. Sie veröffentlicht regelmäßig Statistiken zur durchschnittlichen Stromausfalldauer je Letztverbraucher pro Jahr (System Average Interruption Duration Index, kurz SAIDI). Die Zahlen zeigen, dass das Stromnetz in den letzten fünf Jahren zuverlässiger geworden ist. Während bundesweit 2018 immerhin pro Jahr 13,9 Minuten der Strom ausfiel, waren es 2022 lediglich noch 12,2 Minuten. 2020 waren es sogar nur 10,7 Minuten.

In den USA sind die Ausfallminuten zehnmal höher

Bayern lag seit 2018 durchgehend unterhalb des SAIDI im gesamten Bundesgebiet: Vor fünf Jahren waren es 13 Minuten, in 2022 genau 10,5 Minuten. „Die Stromversorgungssicherheit in Bayern und Deutschland ist im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau“, heißt es in der Antwort. Der entsprechende SAIDI in den USA habe beispielsweise 2022 bei 131 Minuten gelegen, also mehr als zehnmal so hoch. Zu den Ursachen kann das Haus von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) keine Angaben machen.

Sollte es zu einer Gefährdung oder Störung der Stromversorgung kommen, greifen mehrere Stufen. In der ersten Stufe sollen die Netzbetreiber die Probleme lösen. „Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, besteht für die Netzbetreiber die Möglichkeit, sämtliche Stromeinspeisungen, -transporte und -abnahmen anzupassen.“ Reicht auch das nicht aus, kann die Erzeugung, die Verteilung oder der Bezug von elektrischer Energie eingeschränkt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Bundesregierung den Krisenfall durch Rechtsverordnung ausruft. In diesem Fall ist das bayerische Innenministerium für das weitere Vorgehen zuständig. (David Lohmann)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die Schulpflicht abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.