Landtag

Stromausfälle wie letztes Jahr in Nürnberg dauern in Bayern nur kurz. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

24.05.2024

Zahl der Stromausfälle geht weiter zurück

Steht Deutschlands Stromnetz am Rande des Zusammenbruchs, wie Gegnern der Energiewende behaupten? Nein, sagt die Bundesnetzagentur und liefert neue Zahlen


Immer wieder geistern Nachrichten durchs Netz, Deutschlands Stromnetz stände am Rande des Zusammenbruchs. Oft befeuert von Gegnern der Energiewende – allen voran die AfD. Entsprechend sorgte sich der Abgeordnete Ingo Hahn (AfD) in seiner Anfrage um die Versorgungssicherheit in Bayern. Er fragte die Staatsregierung, wie sich die Anzahl der Stromausfälle in den letzten fünf Jahren entwickelt habe und was die Ursachen dafür waren. 

Das bayerische Wirtschaftsministerium beruft sich auf Zahlen der Bundesnetzagentur. Sie veröffentlicht regelmäßig Statistiken zur durchschnittlichen Stromausfalldauer je Letztverbraucher pro Jahr (System Average Interruption Duration Index, kurz SAIDI). Die Zahlen zeigen, dass das Stromnetz in den letzten fünf Jahren zuverlässiger geworden ist. Während bundesweit 2018 immerhin pro Jahr 13,9 Minuten der Strom ausfiel, waren es 2022 lediglich noch 12,2 Minuten. 2020 waren es sogar nur 10,7 Minuten.

In den USA sind die Ausfallminuten zehnmal höher

Bayern lag seit 2018 durchgehend unterhalb des SAIDI im gesamten Bundesgebiet: Vor fünf Jahren waren es 13 Minuten, in 2022 genau 10,5 Minuten. „Die Stromversorgungssicherheit in Bayern und Deutschland ist im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau“, heißt es in der Antwort. Der entsprechende SAIDI in den USA habe beispielsweise 2022 bei 131 Minuten gelegen, also mehr als zehnmal so hoch. Zu den Ursachen kann das Haus von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) keine Angaben machen.

Sollte es zu einer Gefährdung oder Störung der Stromversorgung kommen, greifen mehrere Stufen. In der ersten Stufe sollen die Netzbetreiber die Probleme lösen. „Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, besteht für die Netzbetreiber die Möglichkeit, sämtliche Stromeinspeisungen, -transporte und -abnahmen anzupassen.“ Reicht auch das nicht aus, kann die Erzeugung, die Verteilung oder der Bezug von elektrischer Energie eingeschränkt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Bundesregierung den Krisenfall durch Rechtsverordnung ausruft. In diesem Fall ist das bayerische Innenministerium für das weitere Vorgehen zuständig. (David Lohmann)

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