Leben in Bayern

Sie ist das neue Nürnberger Christkind: Die 17-jährige Nelli Lunkenheimer wird in diesem Jahr den weltberühmten Christkindlesmarkt eröffnen. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

30.10.2023

17-jährige Schülerin ist neues Nürnberger Christkind

Nelli Lunkenheimer wird in diesem Jahr den weltberühmten Christkindlesmarkt eröffnen

Sie ist das neue Nürnberger Christkind: Die 17-jährige Nelli Lunkenheimer wird in diesem Jahr den weltberühmten Christkindlesmarkt eröffnen. Eine Jury kürte die 17-Jährige am Montag aus einem Feld von zuletzt sechs Kandidatinnen, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte.

In den kommenden zwei Jahren wird die Schülerin viel in ihrem engelsgleichen Kostüm unterwegs sein. Neben der Eröffnung des weltberühmten Nürnberger Christkindlesmarktes am 1. Dezember stehen allein in diesem Jahr mehr als 150 Auftritte in Kindergärten oder Altenheimen im Kalender.

Um das neue Christkind zu bestimmen, waren Interessierte zunächst aufgerufen, bei lokalen Medien und der Stadt ihre Stimme abzugeben. Die sechs Bewerberinnen mit dem meisten Zuspruch landeten dann in der Endrunde. Eine Jury aus Vertretern der Stadt, der Tourismus-Zentrale, dem bisherigen Christkind sowie lokaler Medienvertreter traf am Montag letztlich die finale Entscheidung.

Sie kürten die 17 Jahre alte Schülerin des Melanchthon-Gymnasiums zum neuen Christkind. Zu den Hobbys der jungen Nürnbergerin zählen laut ihrer Bewerbung etwa Klavier und Tennis spielen sowie Zeichnen.


Seit 1969 wird das Nürnberger Christkind alle zwei Jahre neu gewählt. Davor schlüpften Schauspielerinnen in seine Rolle. Bewerben für das wohl bekannteste Repräsentantenamt der Stadt können sich Nürnbergerinnen, die 16 bis 19 Jahre alt sind. Außerdem sollten sie schwindelfrei, wetterfest und belastbar sein, wie es in der Jobbeschreibung heißt.
(Sebastian Schlenker und Irena Güttel, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Bundesforschungsministerin Dorothea Bär will mit ihrer Hightech-Agenda Deutschland technologisch auf ein neues Level bringen. Im Gespräch mit dem vbw Unternehmermagazin spricht sie über die Herausforderungen.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.