Leben in Bayern

Nicht belegte Zelle: Corona hat auch Auswirkungen auf die Haftanstalten im Freistaat. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

12.01.2022

20 Prozent der Haftplätze in Bayerns Gefängnissen frei

In Corona-Zeiten sind begrenzte Räume zum Problem geworden - das gilt auch in Gefängnissen. Die bayerische Justiz zieht allerdings andere Konsequenzen als zum Beispiel die Behörden in Hamburg

In Bayerns Gefängnissen sind rund 20 Prozent der Haftplätze nicht belegt. Ende November vergangenen Jahres zählte das Justizministerium in München bei insgesamt 12 142 Plätzen genau 9581 Gefangene, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage mitteilte. Als einen Grund dafür nennt das Ministerium, dass sich der Freistaat seit langem dafür einsetze, dass Ersatzfreiheitsstrafen so selten wie möglich vollstreckt werden.

"Mit dem Projekt "Schwitzen statt Sitzen" räumt die bayerische Justiz seit mehr als 30 Jahren Verurteilten bei uneinbringlichen Geldstrafen die Möglichkeit ein, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden", sagte der Sprecher. Dies wird dann von den Staatsanwaltschaften auf die verhängte Geldstrafe angerechnet.

Seit 2019 gibt es außerdem das Projekt "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen", bei dem der Verurteilte Sozialleistungsansprüche an die Behörden abtreten kann, bis die Strafe bezahlt ist. Allein 2020 hätten die beiden Projekte annähernd 41 000 Hafttage vermieden, teilte das Ministerium mit.

Vorzeitige Haftentlassungen gibt es in Bayern nicht

In Corona-Zeiten würden Maßnahmen zur Entlastung der Gefängnisse, "wenn es notwendig ist, angepasst an die pandemische Lage". So seien zu Beginn der Pandemie Personen, die Jugendarrest, eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, vorübergehend grundsätzlich nicht zum Haftantritt geladen worden, teilte der Sprecher mit.

Vorzeitige Entlassungen "gab und gibt es" in Bayern jedoch nicht", betonte er. In Hamburg werden angesichts rasant steigender Corona-Zahlen Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Geldstrafen verbüßen, vorerst aus der Haft entlassen.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.