Leben in Bayern

Ein Mann sitzt im Landgericht auf der Anklagebank. Der selbst mit Hepatitis C infizierte Anästhesist soll sich Narkosemittel wegen einer Erkrankung abgezweigt haben. Dabei soll er das Medikament verunreinigt und die Krankheit übertragen haben. (Foto: dpa/Puchner)

19.04.2023

Arzt entschuldigt sich für Hepatitis-Infektion Dutzender OP-Patienten

Die Patient*innen hoffen auf Heilung und verlassen die Klinik mit einer heimtückischen Infektion. Im OP-Saal werden sie mit Hepatitis C angesteckt. Der verantwortliche Narkosearzt ist geständig, doch viele Fragen bleiben

Die Patienten gingen in die Donau-Ries Klinik im nordschwäbischen Donauwörth, um wieder gesund zu werden. Doch im OP-Saal wurden sie mit einer schweren Krankheit angesteckt. Ein Narkosearzt übertrug ihnen seine eigene Hepatitis-C-Infektion, von der er nichts wusste - mindestens 51 Menschen erkrankten.

"Es tut mir sehr leid", sagte der Mediziner am Mittwoch beim Prozessbeginn vor dem Landgericht Augsburg. Die bei Operationen übertragene Infektion streitet der 60-Jährige nicht ab, sagte aber: "Letztendlich ist es so, dass ich es nicht erklären kann, wie es dazu gekommen ist."

Der Fall löste ab Herbst 2018 einen immer größer werdenden Skandal aus. Zunächst ging das Gesundheitsamt von Einzelfällen aus. Später wurden mehr als 1700 Männer und Frauen, die alle von dem Anästhesisten behandelt wurden, zu Hepatitis-C-Tests aufgefordert.

Bei rund 60 davon sah die Behörde die Übertragung nachgewiesen, aber nicht alle Fälle sind nun auch Teil des Strafverfahrens. Die Versicherung des Krankenhauses hat mittlerweile nach eigenen Angaben mit den meisten Betroffenen Schmerzensgeldzahlungen vereinbart.

Unklar, wie genau es zur Übertragung kam

Im Detail ist noch unklar, wie es zu der Übertragung kam. Der Angeklagte, der inzwischen seine ärztliche Approbation zurückgegeben hat und Rentner ist, berichtete vor Gericht davon, dass er fast während seiner gesamten ärztlichen Karriere unter psychischen Problemen und einer Darmerkrankung gelitten habe.

Der Mann arbeite seit den 90er Jahren in etlichen bayerischen Krankenhäusern als Narkosearzt, beispielsweise in München oder in Weiden in der Oberpfalz. Nach seiner Zeit in Donauwörth war er unter anderem kurz in Aalen in Baden-Württemberg beschäftigt.

In der Donauwörther Klinik war er zuvor rund ein Jahrzehnt, die meiste Zeit als Oberarzt. Damit er trotz seiner Erkrankungen arbeitsfähig bleibt, zweigte er dort die für OPs vorgesehenen Opiate ab und spritze sie sich selbst. Einmal erwischte eine Krankenschwester den Mann im OP mit einer Nadel im Arm.

Das Gericht will nun klären, wie das Blut des Narkosearztes in den Körper der Patienten gelangen konnte. Der 60-Jährige betonte, er habe die Utensilien eigentlich immer getrennt und die Hygienevorschriften eingehalten. Eine bewusste Infizierung der Patienten stritt er ab. "Das ist nicht der Fall", sagte er. Letztlich sei es ja auch nur bei 50 von 1700 Patienten zu einer Übertragung gekommen, meinte er.

Ein Urteil könnte es im Juli geben

Schon vor dem Prozess hatte es zwischen den Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigern Gespräche über ein mögliches Strafmaß gegeben. Die Anwälte des Mannes brachten eine Bewährungsstrafe ins Spiel, die Staatsanwaltschaft schließt das aber aus.

Den Anklägern schwebt eher eine mehrjährige Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten wie Unterschlagung der Klinikmedikamente vor.
Die Strafkammer will nun in zwölf Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen vernehmen, ein Urteil könnte es Mitte Juli geben.

Hepatitis C ist eine Krankheit, die oftmals unentdeckt bleibt, allerdings auch schwerwiegende Spätfolgen haben kann. Laut der Deutschen Leberhilfe heilt die Infektion in 20 bis 50 Prozent der Fälle binnen eines halben Jahres von alleine aus.

In den anderen Fällen werde die Leberentzündung chronisch und bleibe im Körper. Nach 20 bis 30 Jahren könnten dann bei einigen Betroffenen Zirrhose und Leberkrebs auftreten. "Durch neue Medikamente ist Hepatitis C jedoch heute fast immer heilbar", betont der Selbsthilfeverein. (Ulf Vogler, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Bundesforschungsministerin Dorothea Bär will mit ihrer Hightech-Agenda Deutschland technologisch auf ein neues Level bringen. Im Gespräch mit dem vbw Unternehmermagazin spricht sie über die Herausforderungen.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.