Leben in Bayern

Etwa 37 Prozent aller Wähler im Freistaat haben bei der Bundestagswahl 2017 ihre Kreuze daheim gemacht. (Foto: dpa)

24.09.2018

Auch Tote wählen mit

Die Briefwahl wird beliebter. Auch aus Bequemlichkeit ziehen viele Menschen das Wählen am eigenen Küchentisch vor. Vor allem in Bayern ist diese Form der Stimmabgabe der Renner bei den Wählern. Rein rechtlich ist das allerdings gar nicht gewollt

Man sitzt am Küchentisch, der frisch gebrühte Kaffee auf der einen, der Laptop zur Recherche auf der anderen Seite und in der Mitte die Wahlzettel. So lässt es sich doch in aller Ruhe wählen. Immer mehr Deutsche nutzen diese Gelegenheit - auch ganz ohne triftigen Grund. Einfach nur, weil es so herrlich bequem ist. Das ist nicht unumstritten. Denn Briefwahl soll dem Gesetzgeber zufolge eigentlich die Ausnahme sein. Der Grund dafür: Nur im Wahllokal können die Wahlrechtsgrundsätze eingehalten werden, allen voran das Wahlgeheimnis. Bei einer Briefwahl könne dagegen nicht kontrolliert werden, ob ein Wähler seinen Stimmzettel selbst ausfüllt oder dies - gegebenenfalls unter Druck - einem Dritten überlässt, heißt es dazu vom Büro der Landeswahlleitung in München.

Vielen Deutschen scheint der Komfort indes wichtiger als das strenge Einhalten der Wahlrechtsgrundsätze. Die Zahl der Briefwähler steigt seit Jahren an. Der Hauptgrund für die Entscheidung zur Wahl daheim statt im Wahllokal: Urlaub. Fast 22 Prozent der Befragten nannten einer infratest-dimap-Umfrage von 2015 zufolge diesen Grund. Gleich danach folgten Bequemlichkeit (19,3 Prozent), mögliche Abwesenheit am Wahltag (17,6 Prozent) und Termin am Wahltag (17,6 Prozent). 13,4 Prozent wollten einfach gern ungestört zu Hause wählen. Krankheit gaben nur 5,0 Prozent der Befragten an.

Die meisten Briefwähler gibt es in Bayern. Etwa 37 Prozent aller Wähler im Freistaat haben dem Landesamt für Statistik zufolge bei der Bundestagswahl 2017 und der Landtagswahl 2013 ihre Kreuze lieber daheim als im Wahllokal gemacht. Und die Tendenz ist auch hier steigend.

Bis 2012 musst eine Briefwahl gut begründet sein

Die Briefwahl gibt es in Deutschland seit 1957. Damit sollte allen Menschen - vor allem älteren, kranken und behinderten - die Teilnahme an der Wahl ermöglicht werden. Nicht einmal fünf Prozent nutzten das seinerzeit. Seitdem ist die Briefwahlbeteiligung stetig angestiegen.

Bis 2012 musste in Bayern zudem gut begründet werden, warum man nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann. Für die Bundestagswahl wurde das bereits 2008 abgeschafft. Darauf wurde zum einen verzichtet, weil ohnehin kaum kontrolliert wurde, ob die Begründungen auch stimmten. Zum anderen habe der Gesetzgeber erkannt, dass "immer weniger Menschen bereit und in der Lage sein dürften, ihre individuelle Lebensgestaltung einzuschränken, um im "eigenen" Wahllokal wählen zu können", heißt es zudem vom Büro der Landeswahlleitung.

Das bestätigt auch Politikwissenschaftler Christoph Mohamad-Klotzbach. "Die Briefwahl passt sehr gut in das derzeitige Lebensgefühl von "Mehr Freiheit haben" rein. Dass das in das politische System schwappt, ist schon sehr nachvollziehbar", sagt der Wahlforscher der Universität Würzburg.

Ein praktischer Grund ist zudem, dass die doch sehr großen Zettel viel besser daheim in Ruhe studiert werden können. "Sie haben riesige Wahlzettel und immer mehr Parteien, die antreten. Auch das mache ich lieber zu Hause und dann komme ich auch nicht durcheinander." Hinzu kommt Mohamad-Klotzbach zufolge der Vorteil, dass mit der Briefwahl auch die Wahlbeteiligung steigt. "Es senkt die Hürde, es ist bequemer und damit erhöht man auch die Beteiligungsquote", sagt der 36-Jährige.

Die Stimmen werden wie alle anderen auch erst am Wahlabens ausgezählt

In Würzburg hat Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU) dieses Wissen genutzt und bei einem Bürgerentscheid im Frühjahr mit dem Stimmzettel die Briefwahlunterlagen direkt mit versandt. "Der Erfolg war gigantisch. Wir haben dadurch eine Bürgerbeteiligung von mehr als 40 Prozent erreicht. In den Jahren zuvor waren es nie mehr als 20 Prozent", so der Rathauschef. Und: Fast 97 Prozent der Wähler hatten sich für die Briefwahl entschieden.

Wäre das dann nicht auch eine Idee für Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen? OB Schuchardt hat darauf eine eindeutige Antwort: "Das dürfen wir nicht. Das ist bei Personenwahlen nicht zulässig." Dazu müssten erst Wahlgesetze und -verordnungen an verschiedensten Stellen umfassend geändert werden, heißt es vom Büro der Landeswahlleitung dazu. Für Bürgerentscheide waren die schon angepasst worden. Das sei aber nicht das Entscheidende. "Vielmehr müsste sich die grundlegende Rechtsauffassung ändern, dass Briefwahl nur die Ausnahme sein soll", erläutert die Landeswahlleitung.

Trotzdem wird wohl auch heuer von den fast 9,5 Millionen wahlberechtigten Bayern jeder vierte, vielleicht sogar jeder dritte tatsächlich seine Kreuze am Küchentisch statt im Wahllokal machen. Ausgezählt werden diese Stimmen - wie alle anderen auch - am Wahlabend ab 18.00 Uhr.

Dann werden übrigens auch die gültigen Stimmen von Briefwählern mitgezählt, die noch vor der Landtagswahl am 14. Oktober gestorben oder weggezogen sind. Dem Büro der Landeswahlleitung zufolge werden sie dadurch nicht ungültig. Das regelt das Landeswahlgesetz. Wie viele Tote deshalb mitwählen, ist statistisch allerdings nicht erfasst.
(Christiane Bosch, dpa)

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