Leben in Bayern

Kerzen und Blumen liegen an der Unfallstelle, an der ein 14-Jähriger zu Tode gekommen ist. (Foto: Matthias Balk/dpa)

18.11.2019

Ein Auto als Geschoss

Freitagnacht in München. Die Fußgängerampel zeigt Grün. Da schießt wie aus dem Nichts ein Auto an. Ein 14-Jähriger stirbt. Für die Ermittler ganz klar Mord. Die Untersuchung des Unfalls läuft auf Hochtouren. Eine wichtige Rolle spielt dabei ein Film

Es waren erschütternde Szenen, die Polizei und Staatsanwaltschaft sich auf einem Video anschauen mussten: Ein Auto rast auf einer Straße in München in falscher Fahrtrichtung. Es schießt auf vier Jugendliche zu, erfasst einen 14-Jährigen und katapultiert ihn mehrere Meter weit durch die Luft. Der Geisterfahrer rauscht weiter - auf der Flucht vor der Polizei. Sekunden später stoppt ein Streifenwagen, Beamte springen raus und versuchen, den Bub wiederzubeleben.

Ein Unbeteiligter hat den Unfall am Freitagabend in München gefilmt, den der 14-Jährige nicht überlebte und bei dem eine 16-Jährige schwer verletzt wurde. Die Filmsequenz ist für die Ermittler ein wichtiges Beweismittel. Sie erließen Haftbefehl gegen den 34 Jahre alten Geisterfahrer wegen Mordes und wegen Mordversuchs.

"Polizei und Staatsanwaltschaft sind sehr froh, dass es diese Aufzeichnung gibt", sagte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, am Montag. Sie stammt von einer so genannten Dashcam - einer Videokamera, die Fahrer in ihren Autos installieren und damit das Geschehen auf der Straße filmen. Eigentlich eine Ordnungswidrigkeit. Der Film könne aber trotzdem als Beweismittel in den Ermittlungen und in einem Strafprozess eingeführt werden, erklärte Leiding. Auch andere Zeugen werden nun gesucht.

Ein 14-Jähriger stirbt

Im Raum stehen Mordmerkmale wie Heimtücke, niedrige Beweggründe und Verdeckungsabsicht einer Straftat. "Er fährt ungebremst auf diese Jugendlichen zu", sagt Leiding. Diese seien sich keines Angriffs bewusst gewesen - schließlich zeigte ihre Fußgängerampel grün. Dazu das hohe Tempo: Ein Auto in dieser Geschwindigkeit könne man als Geschoss bezeichnen, meint die Behördensprecherin. Zudem habe der 34-Jährige aus "krassem Eigennutz" gehandelt, weil er sich einer Polizeikontrolle entziehen wollte.

Die Beamten waren auf ihn aufmerksam geworden, weil er im nächtlichen München verbotswidrig mit seinem Wagen wenden wollte. Als ihn die Polizisten zur Rede stellen wollten, gab der 34-Jährige Gas und begann seine wilde Fahrt. Auch er selbst wurde durch den Aufprall verletzt, zudem kollidierte er kurz danach noch mit einem entgegenkommenden Auto, dessen zwei Insassen ebenfalls verletzt wurden. Der 34-Jährige sprang aus dem Auto, humpelte zu Fuß weiter und konnte in einem nahen Park schließlich gefasst werden. Zu seinem Schutz war der Deutsche kurze Zeit in der Psychiatrie, sagte ein Polizeisprecher.

Doch warum so eine heftige Reaktion wegen einer Verkehrswidrigkeit? Das könnte an dem Drogenproblem liegen, das der Angestellte eines Logistikbetriebes offenbar hatte, vermuten die Ermittler. Im Mai 2016 war er laut Polizei wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden - und immer noch auf Bewährung. Als er am Freitagabend in München unterwegs war, hatte er laut Polizei eine geringe Menge Marihuana dabei, zudem roch es im Auto nach Alkohol. Ein Schnelltest ergab zudem Hinweise auf Drogenkonsum.

Kerzen und Blumen am Unfallort

Oberstaatsanwältin Leiding sprach der Familie des Toten ihr Beileid aus. Jeder mitfühlende Mensch könne verstehen, wie furchtbar das sei, wenn das eigene Kind nicht mehr nach Hause komme. Der 14-Jährige hatte einen großen Freundeskreis, auch seine Mitschüler trauerten. Sie hatten Kerzen, Kuscheltiere und Blumen am Unfallort niedergelegt.

Umso fassungsloser ist man bei der Polizei von den Reaktionen in den sozialen Netzwerken, wo manche den Beamten Mitschuld an dem Unfall geben. Hättet ihr euch keine Verfolgungsjagd mit dem 34-Jährigen geliefert, wäre der Unfall nicht passiert, so der Tenor. Mit Bestürzung habe er gelesen, dass da immer wieder von einer Hetzjagd die Rede sei, sagte der Pressesprecher des Polizeipräsidiums München, Marcus da Gloria Martins. "Wir sind hier nicht im amerikanischen Krimi." Es gebe Regeln. So müssten Polizeiautos an roten Ampeln fast bis zum Stillstand abbremsen. Josef Wimmer, Leiter der Mordkommission, pflichtet ihm bei: Wenn sich ein Autofahrer "mehr als auffällig" verhalte, müsse die Polizei dem nachgehen.

Der 34-Jährige war als Autofahrer kein unbeschriebenes Blatt. Es habe polizeiliche Ermittlungen gegeben, erklärte Leiding. So sei gegen ihn früher schon mal unter anderem wegen Gefährdung und Nötigung im Straßenverkehr ermittelt worden.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.