Leben in Bayern

Streit um Frauenparkplatz: Eichstätt bekommt neue Schilder. (Symnbolfoto: Lars Halbauer, dpa)

23.01.2019

Einigung im Streit um Frauenparkplatz

In Eichstätt werden neue Schilder angebracht

"Das ist ein Sieg für alle Frauenparkplätze in Deutschland", sagt Hans Bittl, Leiter des Rechtsamts der Stadt Eichstätt, nach der Verhandlung erfreut. Im Streit um öffentliche Frauenparkplätze einigten sich die Stadt und der Kläger vor dem Verwaltungsgericht in München: Die Parkplätze dürfen bleiben, werden aber neu beschildert. Die Frage, ob Frauenparkplätze Männer grundsätzlich diskriminieren, blieb allerdings unbeantwortet.

Stein des Anstoßes ist ein städtischer Parkplatz im oberbayerischen Eichstätt. Nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschied sich die Stadt, dort Frauenparkplätze auszuweisen: gut beleuchtet, nicht so abgelegen. Dafür wird sie jetzt verklagt. Dominik B. Bayer, Jurastudent aus Nordrhein-Westfalen, war zu Besuch in Eichstätt, fühlte sich von den Frauenparkplätzen dort diskriminiert und zog deshalb vor Gericht.

Er wolle einen Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau leisten, begründet der 26-Jährige seine Klage am Mittwoch. Die Frauenparkplätze würden nicht nur Männer diskriminieren - sondern auch Frauen, da sie suggerierten, dass Frauen nicht so weit laufen könnten und schutzbedürftig seien, sagt Bayer.

"Es ist nun einmal statistisch erwiesen, dass Frauen häufiger Opfer von Gewaltdelikten werden als Männer", entgegnet Bittl. "Es geht allein um Sicherheitsgründe." In unmittelbarer Nähe gebe es ein Altenheim, viele Frauen träten dort spät abends oder früh morgens im Dunkeln den Schichtdienst an. Nach der Vergewaltigung 2016 sei die Einrichtung der Frauenparkplätze eine von mehreren Maßnahmen gewesen, um die Sicherheit auf dem Parkplatz zu erhöhen.

Reine Empfehlung

Die Schilder an den Parkplätzen seien "reine Hinweisschilder", betont Bittl. Wenn sich ein Mann mit seinem Auto dorthin stelle, hätte dies keinerlei Konsequenzen. Dieses Argument lässt der angehende Jurist Bayer aber nicht gelten. Er versteht nicht, warum Frauen nur wegen ihres Geschlechts bevorteilt werden. "Diese Parkplätze suggerieren, dass öffentliche Sicherheit primär für Frauen gilt. Bedeutet das, dass Frauen ein größeres Recht auf Sicherheit haben als Männer?", fragt er.

Doch damit beschäftigt sich das Gericht in München nicht. Gleich zu Beginn der Verhandlung macht der Richter deutlich, dass er nicht über die Rechtmäßigkeit von Frauenparkplätzen entscheiden werde. Ihm gehe es um die Ausgestaltung der entsprechenden Schilder. Im Gegensatz zu einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist, sind Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung bisher ebenso wenig vorgesehen, wie für Eltern-Kind-Parkplätze. Aus diesem Grund machte das Gericht auch deutlich, dass es die Beschilderung der Eichstätter Frauenparkplätze für unzulässig hält. Sie würden den Eindruck erwecken, dass die Parkplätze ausschließlich von Frauen genutzt werden dürfen.

Die vom Gericht vorgeschlagene Einigung interpretieren beide Seiten als Erfolg. Die Stadt Eichstätt darf die Frauenparkplätze behalten, kündigte aber an, die strittigen Schilder bis Ende Februar abzubauen. Die neuen Schilder sollen ihren unverbindlichen Charakter deutlicher machen: Frauenparkplätze sind eine reine Empfehlung und Frage der Höflichkeit. Und auch Student Bayer ist mit dem Ergebnis zufrieden: "Ich bin froh, dass die gesellschaftliche Diskussion angestoßen wurde". Er hofft, dass sich zukünftig mehr Menschen Gedanken darüber machen, ob es in unserer Gesellschaft geschlechterspezifische Privilegien geben soll.

Nach Einschätzung eines ADAC-Sprechers dürfte der Fall der erste sein, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befasst hat. Auf privaten Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen gang und gäbe und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.

Doch auch dort wurden Frauenparkplätze schon zum Fall für die Justiz, wie der Rechtsanwalt Geedo Paprotta aus Neumarkt in der Oberpfalz für seine juristische Kolumne in der "Mittelbayerischen Zeitung" herausgefunden hat. 2013 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen Mann zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 5000 Euro. Er hatte einen älteren Herren niedergeprügelt, weil der sein Auto auf einem Frauenparkplatz abgestellt hatte.

"Ich möchte mich in der Kolumne nicht lustig machen über Frauenparkplätze, sondern über Leute, die sich über Frauenparkplätze lustig machen", betont Paprotta im Interview der Deutschen Presse-Agentur. "Frauen sind in unserer Gesellschaft massiv diskriminiert. Und Frauen und Männer gleich zu behandeln, hieße, nichts gegen diese Diskriminierung zu tun. Wir leben in einer Welt, in der Frauen nicht gut behandelt werden."

Frauen würden sehr viel häufiger als Männer Opfer von Gewalt und bedürfen Paprottas Ansicht nach eines besonderen Schutzes. "Das gebietet der Anstand. Aber nicht, weil Frauen schwach sind, sondern weil Frauen einfach durch die Dummheit unserer Welt - und das ist eine sehr männliche Dummheit - massiv bedroht sind."
(Britta Schultejans und Marie Reichenbach, dpa)

Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde durchgehend aktualisiert.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Bundesforschungsministerin Dorothea Bär will mit ihrer Hightech-Agenda Deutschland technologisch auf ein neues Level bringen. Im Gespräch mit dem vbw Unternehmermagazin spricht sie über die Herausforderungen.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.