Leben in Bayern

Auch in diesem Jahr wird es nur vereinzelte Feierwerke zu bestaunen geben. (Foto: dpa/Nicolas Armer)

20.12.2021

Experten warnen vor illegalem Feuerwerk

Böller und Feuerwerk dürfen zu Silvester nicht verkauft werden - manche könnten auf den Schwarzmarkt ausweichen

Nach dem Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist der Schwarzmarkt in den Fokus gerückt. Dabei warnen Experten vor dem Gebrauch von illegalem Feuerwerk. Ein legaler Böller unterscheide sich von einem illegalen Böller erstmal in der Zertifizierung, erklärte Hanspeter Scheibe vom Deutschen Sprengverband mit Sitz in Siegen.

"Geprüftes Feuerwerk ist immer mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer versehen. Die Kennzeichnung beinhaltet unter anderem Angaben zur Ausstoßrichtung, Flughöhe, Lautstärke und der Nettoexplosivmasse", sagte Karsten Schneider, Pyrotechniker aus Hilbersdorf bei Freiberg in Sachsen, der Beamte des Landeskriminalamts Sachsen schult.

Während ein in Deutschland legaler Böller nicht über 120 Dezibel erreicht und der Knall ausschließlich mit Schwarzpulver erzeugt werden darf, setzen nicht zertifizierte Böller gerne auf sogenannte Blitz-Knallsätze. "Der Unterschied ist, dass der zwei Gramm Schwarzpulverböller in Deutschland einen blauen Fleck auf der Hand macht und beim zwei Gramm Blitzknallsatzböller aus dem Ausland die Hand weg sein kann", erläuterte Scheibe. "Nicht zugelassene Feuerwerke, meist aus Drittstaaten, bergen unkalkulierbare Risiken", heißt es dazu vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Böller aus dem Ausland sind nicht zwangsläufig illegal

Bei den meist aus Polen oder Tschechien importierten Feuerwerkskörpern handelt es sich meist streng genommen nicht um illegale Ware, betonte Axel Brehm, Ermittler beim Landeskriminalamt Sachsen. "Normalerweise hat auch alles, was auf den Märkten in Tschechien und Polen verkauft wird, die Konformitätserklärung erhalten. Das eigentliche Problem ist, dass in diesen Ländern Artikel aus Kategorien frei verkauft werden dürfen, für die in Deutschland ein Erlaubnisschein benötigt wird."

Wer zu Silvester seine Restbestände verfeuern möchte, sollte laut Scheibe vom Deutschen Sprengverband "konzentriert an die Sache" herangehen, sich an Sicherheitsabstände halten und vorher die Gebrauchsanweisung lesen. "Auch bei Gegenständen, bei denen man denkt, dass man sie bereits die letzten zwanzig Jahre angezündet hat."
(dpa)

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