Leben in Bayern

Corona-Impfungen sind umstritten (Symbolbild). Foto: dpa

21.07.2025

Klage um möglichen Corona-Impfschaden geht in nächste Etappe

Eine Frau aus Oberfranken erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Sie macht den Hersteller Astrazeneca verantwortlich und fordert Schmerzensgeld. Nun liegt ein erstes Gutachten vor

Der Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazenca geht im Oktober in eine nächste Etappe. Die mittlerweile 35 Jahre alte Frau aus Hof fordert von dem Pharmakonzern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs, über die der Hersteller hätte informieren müssen. 

Auskunftsklage hatte bereits Erfolg

In dem Zivilverfahren gegen das britisch-schwedische Unternehmen hatte die Frau zuvor bereits mit einer Auskunftsklage Erfolg. Astrazenca musste daraufhin Unterlagen zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen. Anschließend beschäftigte sich ein Gutachter mit der Frage, ob das Unternehmen ausreichend über seinen Impfstoff und insbesondere mögliche Nebenwirkungen informiert hat.

Gutachter sieht kein Versäumnis bei Astrazeneca

Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Anfrage mitteilte, kommt der Gutachter vorläufig zum Ergebnis, dass die mögliche Nebenwirkung einer solchen Darmvenenthrombose, wie sie die Klägerin erlitten hat, zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe des Impfstoffs nicht bekannt gewesen sei. Eine solche Nebenwirkung hätte deshalb auch nicht in die Fachinformation aufgenommen werden müssen.

Aus Sicht des Anwalts der Frau, Volker Loeschner, ist das Gutachten in mehreren Punkten fehlerhaft. Er hat Einwände dagegen erhoben und beantragt, den Sachverständigen anzuhören. Eine mündliche Verhandlung ist für den 27. Oktober geplant.

Eine Sprecherin von Astrazeneca wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Die Anwälte des Unternehmens haben laut Gericht keine Einwände gegen das Gutachten.

Letztlich entscheidet das Gericht 

Der Sprecher des Oberlandesgerichts betonte mit Blick auf das vorläufige Ergebnis des Gutachtens, dass am Ende das Gericht über den Ausgang des Verfahrens entscheide und nicht der Sachverständige. Das Gutachten unterliege der freien Beweiswürdigung und sei vom Gericht einer kritischen Prüfung zu unterziehen. 

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll Bayern weiter am späten Sommerferienstart festhalten?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.