Leben in Bayern

Ein Teilnehmer einer Versammlung, die unter dem Motto "Liberalitas Bavariae statt CSU-Verbotsirrtum" angemeldet wurde, hält am Gebäude der CSU-Landesleitung vor einem T-Shirt mit einem Portrait des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), einen Joint. Bislang gab es durch die Freigabe von Cannabis keine Probleme im Freistaat. (Foto: dpa/Hildenbrand)

02.04.2024

Lage im Freistaat nach Cannabis-Legalisierung unauffällig

Seit dem 1. April sind der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. In Bayern gab es laut Polizei bislang keine Probleme

Unauffällig und ruhig - so beschreiben die Polizeipräsidien im Freistaat den Start der Cannabis-Legalisierung. Aus München heißt es, bislang seien dort "keine Verstöße im Zusammenhang mit dem CanG zu verzeichnen".

In der Oberpfalz habe es zwei Anzeigen wegen Verstößen gegeben, die laut eines Sprechers deutlich über den Mengenauflagen des neuen Gesetzes liegen. Andere bayerische Präsidien konnten am Dienstag zunächst keine genaueren Angaben zu konkreten Verstößen gegen Abstands- oder Mengenauflagen machen. Den jeweiligen Pressestellen seien keine besonderen oder herausragenden Fälle bekannt. "Das wird sich erst einmal alles einspielen müssen", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.

Bislang kein Überblick über Kontrollen

Auch einen Überblick über Kontrollen gebe es derzeit nicht. In Oberfranken habe es bereits welche gegeben, sagte ein Sprecher des dortigen Polizeipräsidiums. Andere Präsidien gehen ebenfalls davon aus, dass in ihren Zuständigkeitsbereichen schon Menschen kontrolliert wurden. Solche alltäglichen Kontrollen würde den Pressestellen allerdings nicht immer gemeldet, heißt es aus Schwaben und Mittelfranken. "Wie hoch und belastend das Aufkommen generell ist, ist nach einem Tag zu früh zu sagen", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Seit dem 1. April sind der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem sind drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich gestattet. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen. Für junge Leute unter 18 Jahren bleibt Cannabis tabu. (Katharina Kausche, dpa)

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