Leben in Bayern

Josef Lange, Vorsitzender des Rates für deutsche Rechtschreibung, setzt sich mit der Debatte um Gendersprache auseinander. (Foto: dpa)

13.11.2018

Lehrer*in, Lehrer_in oder Lehr_er_in

Wie soll künftig geschrieben werden, um Männer, Frauen und weitere Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen? Mit dieser Frage hat sich der Rat für deutsche Rechtschreibung befasst

Ein Sternchen als Zeichen für Gleichberechtigung - wie kann im Schriftdeutsch neben dem männlichen und dem weiblichen auch das dritte Geschlecht sichtbar gemacht werden? Diese Frage beschäftigt den Rat für deutsche Rechtschreibung. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen Jahr, nach dem im Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" eine dritte Option geschaffen werden soll, hat sich die Debatte verschärft. Am Freitag werden die Rechtschreibexperten bei einer Tagung in Passau voraussichtlich Empfehlungen zum geschlechtergerechten Schreiben geben.

Möglich sind Varianten wie die mit dem Sternchen - Asterisk - im Wort wie bei "Lehrer*in" oder mit dem Tiefstrich - Gendergap - wie bei "Lehrer_in" oder "Lehr_er_in". Bei seiner Sitzung im Juni in Wien war der Rat übereingekommen, dass geschlechtergerechte Sprache verständlich, lesbar, vorlesbar, grammatisch korrekt sowie eindeutig und rechtssicher sein soll. Eine klare Tendenz, wie durch Orthografie die Schreibung geschlechtergerecht gestaltet werden könne, hatten die Experten noch nicht ausmachen können.

Man dürfe nicht darüber hinwegsehen, dass sich die deutsche Sprache historisch entwickelt habe und weiter entwickeln werde, sagt Josef Lange, Vorsitzender des Rates für deutsche Rechtschreibung mit Sitz in Mannheim. Eine Variante, die verstärkt praktiziert werde, sei die Verwendung geschlechtsneutraler Begriffe wie "Studierende" statt "Studenten und Studentinnen" oder "Lehrperson" statt "Lehrer". Es sei auch zu unterscheiden, um welche Art Text es sich jeweils handele, sagt Lange. Bei einem Gesetzes- oder Verwaltungstext gebe es andere Maßstäbe als bei einem journalistischen oder literarischen Text.

Henning Lobin, neuer Direktor des Instituts für Deutsche Sprache und jetzt auch Ratsmitglied, erklärt, dass bestimmte Gruppen von Menschen auch in sprachlicher Hinsicht deutlicher erkennbar werden wollen. Sprache werde als ein wichtiger Bestandteil des Ausdrucks gesellschaftlicher Prozesse und Strukturen gesehen. "Insofern hat die Frage nach der geschlechtergerechten Personenbezeichnung eine Art Symbolcharakter erhalten, die etwas überhöht diskutiert wird", räumt Lobin ein.

Mancher spricht von einer "bedrohlichen Entwicklung"

Die Debatte sei jedoch nicht nur eine Marotte einer Gruppe, sondern durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für öffentliche Einrichtungen hochrelevant geworden. "Die Binarität des Geschlechtes besteht rechtlich nicht mehr." Im Alltag zeige sich das beispielsweise in Stellenausschreibungen, wenn etwa nach einem "Elektriker (m, w, d)" gesucht werde. Lobin betont, dass es dem Rat nicht darum gehe, den Sprachgebrauch regulieren zu wollen, sondern den staatlichen Stellen der beteiligten Länder lediglich Empfehlungen zu Rechtschreibung und Zeichensetzung zu geben.

Ein scharfer Kritiker von Schreibweisen mit Sternchen oder Tiefstrich ist der Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg. Seiner Ansicht nach ist der Asterisk ein sprachfremdes Element. Er fürchtet, dessen Einführung in der Behördensprache sei nur ein erster Schritt. "Jetzt wird er toleriert, in zwei bis drei Jahren akzeptiert und dann heißt es: "Warum kommt er nicht auch in Schulbücher?"" Er spricht von einer bedrohlichen Entwicklung, die von geschlossenen Zirkeln gewaltig vorangetrieben werde.
Die Schreibweise "Lehrer*in" sei genau genommen auch nicht gerecht, fügt Eisenberg an. Nicht nur, weil die männliche vor der weiblichen Form stehe, sondern weil sich sämtliche andere Geschlechtsidentitäten "hinter dem Sternchen verstecken" müssten.

"Ich habe immer für die Gleichberechtigung der Frau gearbeitet", sagt Eisenberg. Eingriffe in die deutsche Sprache seien dafür jedoch nicht notwendig. "Das Deutsche kann alles, was man von ihm verlangt." Er verweist darauf, dass der Begriff "Richter" im Sinne des generischen Maskulinums für die Berufsgattung stehe und nicht für die männliche Form. Als Beispielsatz sagt er: "In Berlin sind 60 Prozent der Richter Frauen" - und eben nicht "60 Prozent der Richterinnen".

Für Eisenberg ist jedenfalls klar: Niemand dürfe zu Gendersprache gezwungen werden. "Das wäre das Ende des freien Sprachgebrauchs."
(Ute Wessels, dpa)

Kommentare (1)

  1. Orthographie am 13.11.2018
    Zu Peter Eisenbergs Standpunkt gibt es nichts hinzuzufügen. Sprache ist Ausdruck eines organischen gesellschaftlichen Prozesses. Welchen Schaden der Eingriff von ausgesprochenen Technokraten, die mit ihren aufoktroyierten Praktiken Bewusstsein verändern wollen, angerichtet hat, ist unschwer an den Folgen der Rechtschreibreform von 1996 zu ersehen.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.