Leben in Bayern

Die Hauptangeklagte (Mitte) und der Mitangeklagte (r.) verdecken vor Prozessbeginn ihr Gesicht hinter Aktendeckeln. Links sitzt der Anwalt Bernd Schaudinn. Die Münchner Apothekenmitarbeiterin wurde wegen Ausstellung falscher Corona-Impfnachweise zu drei Jahren Haft verurteilt. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

06.12.2022

LKA: Mehr als 5500 Anzeigen wegen gefälschter Corona-Impfnachweise

Seit Corona-Impfungen verfügbar sind, beschäftigen Fälschungen die Ermittler. Allein in Bayern gehen die Fallzahlen in die Tausende, wie das Landeskriminalamt mitteilt

In den vergangenen knapp zwei Jahren sind in Bayern mehr als 5500 Anzeigen wegen gefälschter Corona-Impfnachweise erstattet worden. Das teilte das bayerische Landeskriminalamt in München auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Darunter sind gefälschte Aufkleber, Zertifikate, Etiketten, Stempel und Genesenen-Nachweise. Tausende Impfnachweise und Impfzertifikate (Stand 24. November 2022) wurden den Angaben zufolge seit dem Frühjahr 2021 sichergestellt. Im Jahr 2021 sei es eine "mittlere vierstellige Anzahl" gewesen, 2022 eine "niedrige vierstellige Anzahl".

Zwei besonders gravierende Fälle

Wegen mehr als 1000 Fällen falscher Corona-Impfnachweise hatte das Landgericht München I am 25. November die Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke zu drei Jahren Haft verurteilt. Für einen ebenfalls angeklagten Bekannten der Frau, der die Impfzertifikate verkauft haben soll, verhängte das Gericht eine Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht hatte. Diese bot der 37-Jährige demnach im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so mehr als 130 000 Euro eingenommen haben.

"Der Fall ist wegen der raffinierten technischen Vorgehensweise, aber auch wegen des erheblichen Tatvorwurfs ein Verfahren von herausgehobener Bedeutung", sagte Matthias Held, Sprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) an der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die in dem Verfahren die Anklage erhoben hatte.

Der Fall ist nach Angaben Helds nur einer von zwei besonders gravierenden Fällen, in denen die ZKG Anklage erhob. Üblicherweise seien bei Impfpass-Fälschungen die Staatsanwaltschaften vor Ort zuständig. (Britta Schultejans, dpa)

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