Leben in Bayern

Beschädigte Verpackungen, Einstichstellen oder auffällig verformte Süßigkeiten sollten nach Angaben der Polizei genau überprüft werden. Verdächtige Funde sollen samt Verpackung aufbewahrt werden. (Foto: dpa/Armin Weigel)

02.11.2026

Nadeln in Halloween-Süßigkeiten: Polizei warnt vor dem Verzehr

Nach Funden von Nadeln, Nägeln und anderen Metallobjekten in Süßigkeiten in Bayern und anderen Bundesländern rät die Polizei zu besonderer Vorsicht. Verdächtige Produkte sollten samt Verpackung für die Ermittler aufbewahrt werden

Nach zahlreichen Funden von Nadeln, Nägeln und anderen Metallobjekten in Süßigkeiten am Halloween-Wochenende raten die Polizeistellen zur Vorsicht. Kinder und Eltern hatten in mehreren Regionen Deutschlands Entdeckungen dieser Art in eingesammelten Süßigkeiten gefunden – zum Beispiel in Schokoriegeln, Kaubonbons und Weingummis.

Fälle wurden etwa in Niedersachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die Ermittlungen laufen. Viele Polizeistellen warnen vor dem arglosen Verzehr von Süßigkeiten, die bei Halloween gesammelt wurden. Von der Polizei Essen heißt es etwa: „Bitte überprüfen Sie vor dem Verzehr die Süßigkeiten auf mögliche Einstichstellen und nehmen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend Kontakt zur Polizei auf.“

Sind Süßigkeiten verformt – oder riechen sie anders?

Auch von der Polizei Konstanz heißt es: Wer verdächtige Süßigkeiten oder darin befindliche Fremdkörper entdeckt, sollte diese einschließlich der Verpackung aufbewahren und sich an das örtlich zuständige Polizeirevier wenden. Mögliche Fremdkörper sollten nach Möglichkeit nicht selbst entfernt werden, um vorhandene Spuren zu erhalten.

Die Polizei Bad Segeberg schreibt: „Seien Sie und ihre Kinder aufmerksam, wenn Süßigkeiten anders riechen oder möglicherweise anders aussehen als sonst, wenn die Verpackung beschädigt oder die Süßigkeit auffällig verformt ist.“ Zudem raten die Beamten dazu, Ruhe zu bewahren. „Nicht jeder Kopfschmerz oder jede Übelkeit muss auf den Verzehr von möglicherweise manipulierten Süßigkeiten zurückzuführen sein.“ (dpa)

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