Leben in Bayern

"Zensus 2022" steht auf einem Tablet im Bayerischen Landesamt für Statistik, mit dem Erhebungsbeauftragte des Zensus, die Befragungen vor Ort durchführen. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

04.05.2022

Statistikamt warnt vor Trittbrettfahrern

Gesetze, Einteilung von Wahlkreisen, die Entscheidung über einen zusätzlichen Feiertag - von Zensus-Ergebnissen hängt viel ab. Mit den Antworten leisten Bürger*innen einen gesellschaftlichen Beitrag. Es bleibt ihnen aber auch nichts anderes übrig - und sie sollten sich vor kriminellen Machenschaften in Acht nehmen

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat vor Trittbrettfahrern gewarnt, die den Zensus 2022 für kriminelle Machenschaften nutzen könnten. "Bedauerlicherweise mussten wir beim Zensus 2011 die Erfahrung machen, dass sich Personen als Erhebungsbeauftragte ausgegeben haben", teilte das Amt mit.

Die Befragungen für den Zensus beginnen am Montag, 16. Mai. Im Freistaat wurde laut dem Statistikamt eine Stichprobe von rund 550 000 Anschriften zufällig dafür ausgewählt. Geschätzt leben dort rund 2,3 Millionen Menschen.

Die Interviewer, die die Befragungen durchführen, kommen demnach nie unangekündigt vorbei. Sie hätten offizielle Ausweise, die sie als Erhebungsbeauftragte kennzeichnen. Der erste Kontakt mit ihnen kommt ausschließlich über die Terminankündigungsschreiben zustande, die die ausgewählten Personen vorher in den Briefkasten bekommen.

Die Interviewer dürfen nicht nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus fragen, betonte das Amt. Bei Zweifeln solle man die Polizei oder das Bayerische Landesamt für Statistik kontaktieren.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zensus 2022:

Wer wird befragt?
Bei der letzten wortwörtlichen "Volkszählung" 1987 wurde noch bei sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland "durchgezählt". 2022 behilft man sich wie beim letzten Zensus 2011 mit einer zufällig ausgewählten Stichprobe. Im Freistaat wurden nach diesem Verfahren laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik rund 550 000 Anschriften ausgewählt. Geschätzt leben dort rund 2,3 Millionen Menschen.

Wann finden die Befragungen statt?
Die ersten ausgewählten Personen werden am Montag, 16. Mai, befragt. Die Erhebungen sollen bis Mitte August abgeschlossen sein.

Wer befragt?
In Bayern sind rund 20 000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sich dafür gemeldet haben. Diese Interviewer absolvieren eine Schulung, mit den Befragungen können sie sich steuerfrei etwas dazuverdienen.

Wann erfährt man, ob man ausgewählt wurde?
Die Interviewer können sich selbst einteilen, wann sie innerhalb des Befragungszeitraums wen befragen. Vorab informieren sie die ausgewählten Haushalte mit schriftlichen Terminankündigungen. Einige Bürgerinnen und Bürger in Bayern könnten diese schon im Postkasten haben. Innerhalb der kommenden zwei Wochen sollten die meisten Betroffenen Bescheid wissen. Terminankündigungen können aber auch noch nach dem Zensus-Start am 16. Mai eintreffen.

Wie läuft so eine Befragung ab? Wie lange dauert sie?
Der Interviewer kommt zum vorher angekündigten Termin. Allen ausgewählten Personen werden Fragen etwa zu Alter, Familienstand oder Haushaltsgröße gestellt. Das dauert fünf bis zehn Minuten.

Ungefähr der Hälfte der Personen werden zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Diese Befragung dauert nochmal 10 bis 15 Minuten. Man kann diese Fragen entweder direkt dem Interviewer beantworten, einen Papier-Fragebogen ausfüllen oder später online antworten.

Im Rahmen des Zensus werden außerdem - unabhängig von den Befragungen der Bürgerinnen und Bürger - Auskünfte aller Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum eingeholt.

Muss man antworten?
Ja. Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die ausgewählten Personen auskunftspflichtig. Kommt man auch Erinnerungen und Mahnungen nicht nach, wird im schlimmsten Fall ein Zwangsgeld von mindestens 300 Euro fällig - von der Auskunftspflicht ist man mit der Zahlung laut Statistikamt übrigens nicht entbunden. Beim Zensus 2011 war die Auskunftsbereitschaft demnach aber sehr hoch. Zwangsgelder habe es nur in Einzelfällen gegeben.

Unabhängig von der Verpflichtung sei der Zensus für eine Demokratie unverzichtbar. Er garantiere die gerechte und damit faire Verteilung demokratischer Teilhabe in Bund, Länder und Kommunen.

Man gibt fremden Menschen Auskunft - was ist mit dem Datenschutz?
Ein Sprecher des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri, teilte mit, man sehe derzeit keinen Anlass zur Sorge. Der Schutz der Daten sei durch Statistikgeheimnis oder Zweckbindungsgebot gewährleistet. Veröffentlicht würden nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, Haushalte oder Gebäude zulassen. Beim Zensus 2011 seien in Bayern keine gravierenden Mängel festgestellt worden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik betonte, die Erhebungsbeauftragten seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. Verstöße hätten strafrechtliche Konsequenzen.

Warum wird der Zensus gemacht? Wofür werden die Ergebnisse verwendet?
Mit dem Zensus soll zum einen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeit in den Melderegistern behoben werden. Für Aufsehen sorgte nach dem Zensus 2011, dass laut den Ergebnissen gut eineinhalb Millionen weniger Menschen in Deutschland lebten als angenommen. Der Zensus geht aber über eine bloße Zählung hinaus, die Ergebnisse sind Grundlage politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen.

Die im Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen etwa wirkten sich auch auf den Länderfinanzausgleich aus. Bayern bekam mehr als 220 Millionen Euro zurück. Auf Basis der Zensuszahlen erhielt der Freistaat bei der Bundestagswahl 2017 einen 46. Wahlkreis - während Thüringen einen abgeben musste.

Eine Rolle spielten die Daten auch zum Beispiel bei der Gesetzgebung zum Mindestabstand um Windräder. Mit den Zensus-Ergebnissen kann für den Wohnungsmarkt geplant oder ermittelt werden, wo es Schulen oder Altenheime braucht. Neue Ergebnisse könnten für einige Bayern über zusätzliche Belastung oder Erholung entscheiden: "Mariä Himmelfahrt" am 15. August ist in überwiegend katholischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag - ermittelt wird das auf Basis des Zensus.

Wann liegen die Ergebnisse des Zensus 2022 vor?
Voraussichtlich ab Ende 2023.
(Gregor Bauernfeind, dpa)

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