Leben in Bayern

Wegen eines Einsatzes sollte ein Notarzt vor Gericht. Der Strafbefehl sei "nicht ansatzweise haltbar" gewesen, heißt es jetzt. (Foto: dpa)

09.02.2015

Strafbefehl gegen Notarzt aufgehoben

Er sollte den Führerschein abgeben - weil er angeblich bei einem Rettungseinsatz rücksichtlos raste. Jetzt gibt es eine neue Wende

Der Strafbefehl gegen einen  Notarzt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bei einer Einsatzfahrt ist aufgehoben. "Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt", sagte der Sprecher der obersten Anklagebehörde im Freistaat, Georg Freutsmiedl, am Montagnachmittag. Das Verfahren werde in Kürze eingestellt.  
Der Notarzt Alexander Hatz und seine Verteidiger nahmen die Nachricht mit Genugtuung auf. "Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft", sagte Rechtsanwalt Florian Englert. Der Strafbefehl sei "nicht ansatzweise haltbar" gewesen, betonte auch sein Kollege Günther Schalk. "Wer auf dem Weg zu einem erstickenden Kind ist, fährt per se nicht rücksichtslos, um seines eigenen Fortkommens willen", argumentierten die Verteidiger.
Der Notarzt war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und zu ersticken drohte. Auf der Fahrt überholte der Notarzt mehrere Autos. Nach einer Anzeige durch einen Autofahrer und einen Zeugen bekam er dafür einen Strafbefehl über 4500 Euro sowie einen sechsmonatigen Entzug des Führerscheins wegen Verkehrsgefährdung.  
Die Entscheidung habe der Generalstaatsanwalt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt getroffen, erläuterte Freutsmiedl. Maßgeblich sei die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt selbst gewesen - und die sei erst einen Tag nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen.  
Der Mediziner hatte den Strafbefehl nicht akzeptieren wollen. Deshalb sollte der Vorfall demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau verhandelt werden.  
Im Internet formierte sich in den vergangenen Tagen eine breite Front der Unterstützung für den Arzt. Bis Montagmittag unterzeichneten mehr als 200 000 Menschen aus dem In- und Ausland eine Online-Petition, in der ein "Freispruch" für den Mediziner gefordert wurde.  
Freutsmiedl räumte ein, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft auch aufgrund des großen Medienechos mit dem Fall befasst habe. Die Entscheidung sei aber völlig unabhängig von den öffentlichen  Protesten und im Einvernehmen mit der untergeordneten Ingolstädter Behörde gefallen. (Bild: Notarztes Alexander Hatz. Mehr als 160 000 Menschen fordern in einer Online-Petition einen "Freispruch" für den Mediziner; Foto: Winfried Rein/Donaukurier/dpa)

Kommentare (2)

  1. Zitrone am 10.02.2015
    Wers glaubt dass ohne den Öffentlichen Sturm die Sache so beendet worden wäre. vgl Köhler r Mollath.
  2. Roland am 10.02.2015
    Seit dem Fall Mollath geht es mit
    der bayerischen Justiz Berg ab!
    Zu dem der Staat ne anstehende
    Begutachtung der Insassen durch
    Versetzung der Justizministerin
    blockieren will!
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