Leben in Bayern

Ein Polizist betritt einen Gerichtssaal im Augsburger Landgericht. Das Gericht hatte den 28-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

02.09.2024

Urteil nach Schuss aus Dienstwaffe an Stadion rechtskräftig

Polizisten albern bei einem Bundesliga-Spiel herum. Dann schießt ein Beamter plötzlich. Jetzt ist er rechtskräftig verurteilt – was auch für seinen Job Folgen hat

Die Bewährungsstrafe gegen einen Polizisten wegen eines Schusses aus seiner Dienstwaffe am Stadion des FC Augsburg ist rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht hatte den 28-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist bei einer Wasserschlacht während des Einsatzes bei einem Bundesliga-Spiel im August 2023 mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hatte. Das Projektil aus der abgefeuerten Dienstwaffe hatte bei dem Vorfall im August 2023 einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite verfehlt und eine Scheibe durchschlagen. Vier Beamte in dem Bus erlitten Knalltraumata.

Verlust des Beamtenstatus droht

Dass das Urteil nun rechtskräftig ist, dürfte für den Mann laut einem Gerichtssprecher auch mit Blick auf seine Arbeit Folgen haben: den Verlust seines Beamtenstatus und die Möglichkeit, als Polizist zu arbeiten. Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr sei die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend. Wäre sie unter einem Jahr, hätte es im Beamtenrecht noch einen Spielraum gegeben - und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job weiter auszuführen. (Frederick Mersi, dpa)

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