Leben in Bayern

Das Verwaltungsgericht hat das nächtliche Alkoholverbot in München gekippt. Das Urteil betrifft allerdings nicht den VErkauf von Alkohol. (Foto: Robert B. Fishman)

01.09.2020

Verwaltungsgerichtshof kippt Alkoholverbot in München

Weil die Corona-Zahlen in München stark angestiegen sind, hat die Stadt ein nächtliches Alkoholverbot eingeführt. Das ist laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unverhältnismäßig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgab, der gegen das Verbot geklagt hatte.

Die Stadt München hatte am vergangenen Freitag nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen mit einer Allgemeinverfügung ein einwöchiges nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum angeordnet. Demnach ist es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, etwa auf der Straße oder in Parks Alkohol zu trinken.

Verbot auf Hotspots begrenzen

Zwar sei das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei jedoch unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen verboten ist.

In den vergangenen Wochen war es an zentralen Plätzen in der Stadt und an der Isar immer wieder zu ausufernden nächtlichen Feiern gekommen. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Nicht betroffen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof ist das Verbot, Alkohol zwischen 21 Uhr und 6 Uhr zu verkaufen.
(dpa)

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