Leben in Bayern

10 Prozent aller in Deutschland Inhaftierten verbüßen eine Ersatzfreiheitsstrafe – weil sie keine Geldstrafe für ein Bagatelldelikt zahlen konnten. (Foto: dpa, Arno Burgi)

06.02.2026

Wegen Armut im Knast – viele Insassen konnten Geldstrafe nicht bezahlen

Haft droht einem auch, wenn man Bagatellstrafen nicht mehr zahlen kann – die Straffälligenhilfe des Sozialdienstes katholischer Frauen bietet eine Alternative

Eigentlich ist Karin S. ausgebildete Landschaftsgärtnerin. Doch seit einer chronischen Erkrankung kann die 41-Jährige ihren Beruf nicht mehr ausüben. Denn ihr Alltag ist beherrscht von Depressionen und Angstzuständen. Sie braucht bestimmte Medikamente und soll sich mit speziellen Lebensmitteln ernähren, doch das Geld vom Amt reicht kaum.

Vor allem am Monatsende wird es schwierig. Aus ihrer früheren Ehe schleppt sie Schulden mit sich und lebt nach der Trennung nun in einer Notunterkunft. Der Alltag wächst ihr über den Kopf, so fährt sie immer wieder ohne Fahrschein zu ihrem Arzt, sie hat kein Geld mehr. Aus den Schulden bei den Verkehrsbetrieben wird ein Strafbefehl über 300 Euro. Er bleibt liegen, so wie die andere ungeöffnete Post. Schließlich der Schock: eine Ladung zum Haftantritt. Sie soll ihre Schulden im Gefängnis absitzen.

Ein Zehntel aller Insassen ist betroffen

„Rund 10 Prozent der Insassen von Gefängnissen in Deutschland sitzen eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil sie eine Geldstrafe für ein Bagatelldelikt nicht bezahlen konnten“, sagt Iris Grönecke-Kümmerer. Sie leitet die Abteilung Straffälligenhilfe beim Sozialdienst katholischer Frauen in München an der Dachauer Straße 48.

Es ist Freitag, 8.50 Uhr am Morgen, und sie spricht in ihrem Kurzreferat über das Thema „Wenn Armut ins Gefängnis führt. Straffälligenhilfe und Haftvermeidung für Frauen und Mütter“. Hier in den Räumen des Sozialdienstes der Caritas befindet sich die erste Station des sogenannten Sozialspaziergangs. Das ist ein neues Kommunikationsformat der Caritas in der Erzdiözese München und Freising, das es seit 2025 gibt.

Caritasdirektor Hermann Sollfrank erklärt das Besondere daran: „Das gemeinsame Gehen von Ort zu Ort, von Einrichtung zu Einrichtung.“ Und das Verweilen an diesen Stationen. So entstünden Gespräche, verdichteten sich Eindrücke. Fragen würden direkt gestellt und beantwortet. Der Sozialspaziergang ist ursprünglich für Medien gedacht, es nehmen aber auch Vertreter des Stadtrats und von Organisationen und Vereinen teil. Diesmal stand ein Sozialspaziergang zum Thema Kinder- und Familienarmut in München auf dem Programm.

Zurück zum Sozialdienst katholischer Frauen. Hier weiß man, dass Armut ins Gefängnis führen kann. Und wenn Mädchen und Frauen straffällig werden, handelt es sich eben häufig um solche Bagatelldelikte wie Lebensmitteldiebstahl oder das Fahren ohne Ticket. „Viele unserer Klientinnen leben am Existenzminimum, oft sind es alleinerziehende Mütter, die versuchen, mit dem wenigen Geld für sich und ihre Kinder zurechtzukommen“, so Iris Grönecke-Kümmerer.

So stellt sich trotz berechtigter Forderung nach Ahndung einer Straftat bisweilen die Frage nach der Sinnhaftigkeit. „Die Haftzeit ist zu kurz, als dass sinnvoll gearbeitet werden kann, etwa an einer Ausbildung oder an einer Therapievermittlung“, meint der Münchner Oberstaatsanwalt Roland Freihoff. Zudem seien Ersatzfreiheitsstrafen für die Gesellschaft extrem teuer und wenig zielführend.

So sind die Folgen einer Haftstrafe vielfältig, vom Verlust des Arbeitsplatzes und der Wohnung bis hin zur Unterbringung des Kindes in einer fremden Familie. Es kommt also zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft, die zu den normalen Kosten der Haft – 100 bis 200 Euro pro Tag – noch hinzukommen.

Deshalb setzt der Sozialdienst katholischer Frauen auf gemeinnützige Arbeit statt auf Knast: Die Frauen werden bei einem Antrag auf Haftvermeidung unterstützt; statt in der Zelle zu sitzen, leisten sie gemeinnützige Arbeit etwa in Altenheimen oder bei der Tafel.

Den Antrag gerade noch rechtzeitig gestellt

Auch Karin S. stellt mithilfe der Caritas einen Antrag auf Haftvermeidung – in allerletzter Minute. Die Geldstrafe wird in gemeinnützige Arbeit umgewandelt, diese leistet sie in sozialen Einrichtungen ab: Sie sortiert gespendete Kleidung, hilft beim Putzen und erledigt kleine Besorgungen. Manchmal schafft sie es nicht pünktlich, manchmal gar nicht – wenn die Ängste zu groß sind. Aber sie bekommt auch Anerkennung, spürt, dass sie gebraucht wird.

Die feste Tagesstruktur hilft ihr, Schritt für Schritt wieder Halt im Alltag zu finden. Sie hat mittlerweile Kontakt mit einer Schuldnerberatung, spart regelmäßig für die Fahrkarten und erhält am Monatsende Lebensmittelgutscheine von Sozialdienst, wenn es wieder finanziell eng wird.

Das Team der Straffälligenhilfe besteht übrigens aus 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – sowie zwei Hunden. Die sind Teil eines „hundegestützten Achtsamkeits- und Kommunikationstrainings“ für straffällige Mädchen und junge Frauen. In Kontakt mit den „Therapiebegleithunden“ sollen die Frauen soziale Kompetenzen wie Konfliktfähigkeit und das Selbstwertgefühl aufbauen.

Die Station beim Sozialdienst katholischer Frauen ist nur die erste Station des Sozialspaziergangs. Der Trupp der Teilnehmer zieht weiter zur Caritas-Beratungsstelle für Familien im Münchner Stadtteil Obersendling. „Eltern und Kinder kurz vor dem Zusammenbruch“, lautet hier das Thema eines der Vorträge aus der Praxis der Familienhilfe. Dritte und letzte Station des Sozialspaziergangs ist das Kinder- und Familienzentrum Am Südpark. Hier konnten sich die Teilnehmer zum Beispiel über das Armutsrisiko von Familien mit behinderten Kindern informieren.

Für 2026 sind noch drei weitere Sozialspaziergänge in der Erzdiözese geplant. Themen sind unter anderem Inklusion und Teilhabe oder Herausforderungen für pflegende Angehörige. (Rudolf Stumberger)
 

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