Politik

Fähnchen und Mützen mit dem Logo der AfD - der Verfassungsschutz will die Partei genauer untersuchen. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

15.01.2019

Verfassungsschutz erklärt AfD zum Prüffall

Der Verfassungsschutz wird die AfD nun bindesweit genauer beleuchten. Der Inlandsgeheimdienst schaut, ob er die AfD unter Beobachtung stellen kann. In Bayern gibt sich zumindest der Landesvorsitzende gelassen

Letzte Woche hat der bayerische Verfassungsschutz die Beobachtung von drei AfD-Landtagsabgeordneten eingestellt. Dafür wird jetzt die Partei vom Verfassungsschutz genauer untersucht.

Die am Dienstag bekanntgewordene Entscheidung des Bundesamts sieht der AfD-Landesvorsitzende in Bayern gelassen. "Wenn der Verfassungsschutz die AfD detailliert prüft, wird er feststellen, dass wir uns konsequenter als andere Parteien gegen Extremismus jeder Art positionieren und das auch innerparteilich leben", sagte Martin Sichert laut einer Mitteilung. Innerhalb der Partei sei mit diesem Schritt gerechnet worden.  Eine Beobachtung sei ein politisches Instrument der Bundesregierung gegen die Partei.

Deutlicher äußerte sich die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag. Es gehe offenkundig darum, die AfD in diesem Jahr mit der Europawahl und drei Landtagswahlen in ostdeutschen Bundesländern "unter Pauschalverdacht zu stellen und so beim Wähler zu diskreditieren", teilte Katrin Ebner-Steiner, die auch Stellvertreterin von Sichert ist, in München mit. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes kritisierte sie als "rein politisch motivierten Schritt".

Neben der Einstufung der AfD als Prüffall für eine mögliche Beobachtung erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz zudem den rechtsnationalen "Flügel" der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" zum Verdachtsfall.

Flügel um Höcke zum Verdachtsfall erklärt

Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt - wie nun der "Flügel" um Höcke -, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt.

Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz. Das ist nur erlaubt, wenn eine Organisation als Beobachtungsobjekt eingestuft wird.

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes bezeichnete Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, als einen ersten wichtigen Schritt. In der Auseinandersetzung mit der Partei sei es damit auf lange Sicht nicht getan, sagte Knobloch laut einer Mitteilung. "Staatliche Stellen müssen die Aktivitäten der AfD weiterhin genau im Auge behalten."

Knobloch appellierte an andere Parteien, die AfD auch im Wege des politischen Wettbewerbs kleinzuhalten. "Sie müssen den Wählern Angebote machen und so verhindern, dass Problemfälle wie die AfD überhaupt erst entstehen." (dpa)

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