Politik

Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. (Foto: Bilderbox.com)

20.11.2023

97 Prozent der Eigentümer haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben

Die meisten Bescheide sind laut dem Landesamt für Steuern auch schon verschickt worden

 Im Ringen um Neuberechnung der Grundsteuer haben am Ende 97 Prozent der Eigentümer in Bayern ihre Erklärung abgegeben. Diese Zahl nannte das Bayerische Landesamt für Steuern, wie die Mediengruppe Bayern berichtet (Montag). Die Fristen zur Abgabe der Grundsteuererklärung waren in Bayern mehrfach verlängert worden.

Die Finanzämter hätten bereits die meisten Bescheide verschickt, teilte das Amt mit. Sollten Bürger auf ihrem Finanzamtsbescheid nun feststellen, dass sie deutlich mehr Grundsteuer zahlen sollten, so müssten als nächstes die Kommunen reagieren und über eine mögliche Hebesatzanpassung beraten. "Nach dem erklärten politischen Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als davor", sagte die Behördensprecherin.

Die Festlegung der Hebesatzhöhe bleibe aber eine freie Entscheidung der Gemeinden. "Das Grundsteuergesetz gibt weder einen Mindest- noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor." Daran habe sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert, sagte die Sprecherin des Landesamtes der Zeitungsgruppe.

Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" war.

Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen. (Sigrun Stock, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll es auf Internetplattformen eine Klarnamenpflicht geben?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Bundesforschungsministerin Dorothea Bär will mit ihrer Hightech-Agenda Deutschland technologisch auf ein neues Level bringen. Im Gespräch mit dem vbw Unternehmermagazin spricht sie über die Herausforderungen.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.