Politik

Seit dem 1. Juli dürfen wieder alle Kinder in den Kindergarten - aber nur ohne jegliche Krankheitssymptome. (Foto: Jens Wolf, dpa)

21.07.2020

Ab September kein Kita-Verbot mehr für Schnupfnasen

Mit Schnupfen keine Kita - so sind in diesen Corona-Zeiten die Regeln. Weil allerdings im Herbst die Einrichtungen dann zur Hälfte leer sein könnten, soll es nun neue Leitlinien geben. Erzieherinnen und Erziehern soll dabei eine entscheidende Schlüsselrolle zukommen

Kinder mit Schnupfen und laufender Nase sollen nach den Sommerferien nicht mehr automatisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Erzieher sollen darüber jeweils im Einzelfall entscheiden. Sie sollen dazu rechtzeitig zum geplanten Start des Kita-Regelbetriebs am 1. September einen Leitfaden an die Hand bekommen, in welchem Fall die Kinder nach Hause geschickt werden sollten und wann sie trotz laufender Nase in der Einrichtung bleiben dürfen. Das kündigte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München an.

Man wolle hier "gutes Augenmaß bewahren", betonte die Ministerin - sonst wären die Kindergärten zum Start der üblichen Erkältungswelle im Herbst zur Hälfte leer. Rufe nach einer noch schnelleren Änderung der aktuell geltenden Leitlinien wies Trautner aber zurück - im Moment seien die derzeitigen Regelungen "absolut vertretbar".

Seit 1. Juli dürfen wieder alle Kinder in Bayern ihre Kindergärten und Krippen besuchen - allerdings nur in ihren festen Gruppen. Zudem dürfen Kinder mit jeglichen Krankheitssymptomen nicht in die Kita. Dies wird oft derart streng gehandhabt, dass auch ein bloßer - und im Kindesalter häufiger - Schnupfen für ein Besuchsverbot ausreicht.

Trautner betonte, die aktuellen Regelungen dienten der Sicherheit der Erzieher, aber auch der Kinder und Eltern. Man müsse immer abwägen, ob ein Kind wegen eines Schnupfens zu Hause bleibe müsse oder ob eine ganze Gruppe notfalls in Quarantäne müsse.

In Arbeit: Leitfaden für die tägliche Kita-Praxis

Nach den Sommerferien müsse man aber "andere Maßstäbe" anlegen, sagte Trautner. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet deshalb gemeinsam mit Kinderärzten nun einen Leitfaden für die tägliche Kita-Praxis, der Erzieher bei der Einschätzung von Krankheitssymptomen bei Kindern unterstützen soll.

Grundsätzlich bereitet sich die Staatsregierung mit einem Drei-Stufen-Plan für die für den 1. September geplante Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb vor. Hygienevorkehrungen sind weiterhin Pflicht, aber beispielsweise werden wieder offene Betreuungskonzepte erlaubt.

Ziel ist Stufe 1 - ein normaler Regelbetrieb. Stufe 2 sieht gewisse Einschränkungen vor, sollten die Corona-Infektionszahlen wieder steigen. Auch dann soll es aber wenn möglich nur lokal oder regional begrenzte Gegenmaßnahmen geben, beispielsweise wieder reduzierte Gruppengrößen. "Schließungen von Kindertageseinrichtungen bleiben das letzte Mittel und werden auf das infektionsschutzmäßig unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt", versicherte die Staatsregierung.
Sollte sich - das wäre die Stufe 3 - das Infektionsgeschehen deutlich verschlechtern, soll ebenfalls vorrangig lokal oder regional begrenzt reagiert werden - etwa mit einer Einschränkung des Kita-Betriebs und der erneuten Rückkehr zu reinen Notbetreuungsgruppen. Trautner betonte aber: "Wir hoffen alle, dass das nicht der Fall sein wird."
(dpa)

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