Politik

Kein Alkohol an Bahnhöfen, was bringt's? (Foto: dpa/fototronik.de. David Ebener)

23.10.2026

Abstinent am Gleis, besoffen im Zug

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Wie sinnvoll ist das – und geht es eigentlich weit genug?

Großes Tamtam um das Alkoholverbot an Bahnhöfen – dabei galt ein solches Verbot eh schon an etlichen deutschen Stationen. So etwa in München, Nürnberg, Frankfurt oder Hamburg. Grund für die Ausweitung des Verbots ist die bundesweit steigende Gewalt an Bahnhöfen und in Zügen. Bayerns CSU-geführtes Innenministerium sagt: „Ein wirksam umgesetztes Alkoholverbot kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit an Bahnhöfen leisten.“

Was bringt ein Alkoholverbot, das im Zug gar nicht gilt? Und das man eh nicht kontrollieren kann


Allerdings: In Fernzügen wie ICE und IC ist das Trinken von Bier, Schnaps und Co auch weiterhin erlaubt. In Nahverkehrszügen gibt es einen Regelungswirrwarr, ebenso wie im ÖPNV. So ist Alkoholkonsum in S-Bahnen und Regionalbahnen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg verboten. 

Wer kontrolliert das? Das ist eines der Probleme. Städte beschäftigen Sicherheitskräfte im Nahverkehr. Und wenn’s zu Problemen kommt, rückt die Polizei an, im Fall von Fernzügen die Bundespolizei. Laut Gewerkschaft der Polizei fehlen aber „mehrere Tausend“ Bahnpolizisten. Was Züge nicht sicherer macht.

An bayerischen Bahnhöfen wurden im Jahr 2025 insgesamt 14 605 Straftaten erfasst, im Vorjahr waren es 16 051. Ausländer waren jeweils überproportional häufig tatverdächtig. Der Rückgang, sagt das Innenministerium, sei „nicht in jedem Fall auf eine echte Kriminalitätsveränderung zurückzuführen“. Auch erhöhte Polizeipräsenz spiele eine Rolle. 

Vor einigen Jahren wurde mal ein Alkoholverbot im Englischen Garten diskutiert. Daraus wurde nichts, leider


Es stellt sich die Frage, was ein Verbot bringt, das nicht ausreichend überwacht und sanktioniert werden kann. Und das in Zügen, wo es leider regelmäßig zu Gewalt kommt, gar nicht gilt. Ohnehin gäbe es noch andere Orte, an denen ein Alkoholverbot sinnvoll wäre. Warum hat der Englische Garten in München keines? Die Polizei hätte nichts dagegen, vor einigen Jahren wurde das diskutiert. Vor vielen Jahren hatte Markus Söder, damals noch Finanzminister, eine Kooperation mit dem Central Park in New York angekündigt, aus der dann nix wurde. Dabei könnte man sich von da manches abgucken. Alkohol sowie Nikotin sind dort verboten. Und tatsächlich: Nirgends liegen Kippen rum, und krakeelende Pöbler trifft man im Central Park ebenfalls nicht.
(Waltraud Taschner)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll man das Berufsbeamtentum einschränken?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Start-up-Investor Carsten Maschmeyer meint, dass ein Staat, der offensichtliche Probleme nicht löst, von seinen Bürgerinnen und Bürgern als dysfunktional wahrgenommen wird. Politiker, die viel versprechen und wenig halten, sorgen für Ablehnung.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.