Politik

Drei Jahre nach der Flugblattaffäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger läuft gegen einen ehemaligen Lehrer an der Schule des Freie-Wähler-Chefs ein Verfahren wegen der verbotenen Weitergabe von Dienstgeheimnissen. (Foto: dpa/ SvenSimon, Frank Hoermann)

11.08.2026

Neue Ermittlungen zu Dienstgeheimnissen an Aiwangers Schule

Vor drei Jahren rüttelte die Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger die bayerische Landespolitik heftig durcheinander. Viele haben das schon wieder vergessen. Nicht so die Staatsanwaltschaft Regensburg

Drei Jahre nach der Flugblattaffäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger läuft gegen einen ehemaligen Lehrer an der Schule des Freie-Wähler-Chefs ein Verfahren wegen der verbotenen Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Er soll bei einem Abitreffen im Juli 2023 einen Ausdruck des fraglichen Flugblatts herumgezeigt und Details aus seiner Tätigkeit im Disziplinarausschuss der Schule bezüglich des ehemaligen Schülers Hubert Aiwanger geäußert haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Wegen des neuen Ermittlungsverfahrens ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft das laufende Disziplinarverfahren gegen den Lehrer im Ruhestand aktuell ausgesetzt. "Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen", hieß es von der Behörde. Für den Mann gelte "uneingeschränkt die Unschuldsvermutung". Im für ihn schlimmsten Fall könnte dem Ex-Lehrer infolge des Disziplinarverfahrens eine Kürzung oder gar eine vollständige Aberkennung der Pension drohen. Auch für Lehrer im Ruhestand gilt eine Pflicht zur Verschwiegenheit für Dienstgeheimnisse. 

Der ehemalige Lehrer betonte, er habe Hubert Aiwanger oder dessen Bruder nie persönlich unterrichtet. 

Ehemalige Schülerin stellte Strafanzeige gegen Ex-Lehrer 

Auslöser des Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Lehrer ist den Angaben zufolge die Strafanzeige einer ehemaligen Schülerin des Abiturjahrgangs von 1998. 

Aiwanger selbst habe auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg aber keinen Strafantrag wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen gestellt. Daher werde dieser Straftatbestand nicht weiter verfolgt. Das Kultusministerium habe aber eine Ermächtigung zur Verfolgung des Straftatbestandes der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilt.

Erstes Verfahren im Juli 2024 aus Mangel an Beweisen eingestellt

Ein gegen den Lehrer laufendes Ermittlungsverfahren in der Flugblattaffäre war im Juli 2024 eingestellt worden. Ihm war vorgeworfen worden, ein antisemitisches Flugblatt mit menschenverachtenden Inhalten aus Aiwangers Schulzeit an die "Süddeutsche Zeitung" weitergegeben zu haben. Dieser Vorwurf konnte ihm im Ermittlungsverfahren aber nicht nachgewiesen werden.

Die Zeitung hatte aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte hatte die Aussage verweigert. Für den Ex-Lehrer sprach die Möglichkeit, dass die Zeitung auch aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren haben könnte. Diese war in der KZ-Gedenkstätte Dachau archiviert.

Affäre brachte Staatsregierung kurz vor Landtagswahl ins Wanken

Die Flugblatt-Affäre war am 25. August 2023 durch einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ins Rollen gebracht worden. Aiwanger geriet damals kurz vor der Landtagswahl massiv unter Druck, nachdem öffentlich wurde, dass in seiner Schulzeit ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt bei ihm gefunden worden war. 

Sein Bruder sagte daraufhin, er habe das Pamphlet geschrieben. Die Affäre brachte die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern wenige Wochen vor der Landtagswahl an den Rand des Zusammenbruchs.
(Marco Hadem, dpa)

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