Politik

Ist US-Präsident Donald Trump ein Kriegsverbrecher? (Foto: dpa)

07.04.2026

Angriffe auf Iran: Wo ist die Grenze zum Kriegsverbrechen?

Trumps Drohungen gegen den Iran werden immer schriller. Der US-Präsident kündigt die Zerstörung aller Brücken und Kraftwerke an, sollte Teheran nicht einlenken. Was sagt das Völkerrecht dazu?

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran mit einer Zerstörung aller Brücken und Kraftwerke gedroht, sollte Teheran nicht auf seine Forderung zur Öffnung der Straße von Hormus eingehen. Er sagte, die USA könnten innerhalb von vier Stunden eine "völlige Zerstörung" herbeiführen. "Das ganze Land kann in einer Nacht ausgelöscht werden, und das könnte schon morgen Nacht sein." 

Sollte es der US-Präsident tatsächlich so drastisch meinen, wie er es formuliert hat, würde er damit offen Kriegsverbrechen androhen. Denn das humanitäre Völkerrecht verpflichtet die Konfliktparteien dazu, jederzeit zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden. 

"Selbst wenn bestimmte zivile Infrastruktur als militärisches Ziel eingestuft werden könnte, würde das humanitäre Völkerrecht Angriffe darauf dennoch verbieten", wenn "übermäßige" Schäden für Zivilisten zu erwarten seien, so der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres in New York. 

Nach dem humanitären Völkerrecht sind gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur verboten, es sei denn, dass diese auch militärisch genutzt wird. Das könnte zum Beispiel für Brücken gelten, über die auch Truppen verlegt oder militärischer Nachschub organisiert werden. Aber selbst wenn ein ziviles Objekt auch militärisch genutzt wird, muss der erwartete militärische Vorteil im Verhältnis zu den absehbaren zivilen Schäden stehen. Übermäßige zivile Schäden sind verboten.

Sollten die USA zum Beispiel ein Kraftwerk wie das Gaskraftwerk Damawand in der Nähe der Hauptstadt Teheran angreifen, wären die Folgen für die Zivilbevölkerung absehbar schwer, was ein Kriegsverbrechen bedeuten würde. Versorgungsinfrastruktur wie Kraftwerke, die zivile Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Wohngebiete versorgen, steht generell unter besonderem Schutz. Das Kraftwerk Damawand hat eine Kapazität von mehr als 2.800 Megawatt und versorgt vor allem die Millionenmetropole, in der rund 15 Millionen Menschen leben. (dpa)
 

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