Politik

Bewilligungsbescheid für das Bayerische Familiengeld. (Foto: Matthias Balk/dpa)

31.01.2019

Auch Bayerns Hartz-IV-Empfänger bekommen Familiengeld

Monatelang streiten Bund und Bayern über das Familiengeld im Freistaat. Noch vor einer Woche droht Söder mit einer Klage, nun kündigt sich eine politische Lösung an

Gute Nachrichten für Bayerns Hartz-IV-Empfänger: Am kommenden Dienstag will das bayerische Kabinett mit einer Gesetzesreform den Dauerstreit zwischen dem Freistaat und dem Bund über das bayerische Familiengeld beenden. Der Ministerrat will dazu nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Novelle beschließen, die die bislang in Einzelfällen erfolgte Anrechnung des bayerischen Familiengeldes bei Hartz-IV-Empfängern bayernweit ausschließen soll.

Dem Vernehmen nach ist die Novelle mit dem SPD-geführten Bundessozialministerium abgesprochen. Ab wann die Neuerung dann in der Praxis greift, ist aber offen. Dazu muss nach dem Kabinett auch der bayerische Landtag zustimmen. Einziger offener Punkt bei den laufenden Verhandlungen mit dem Bund ist demnach, ob die Neuregelung auch rückwirkend gilt. Das heißt, ob einbehaltenes Familiengeld den Empfängern auch zurückerstattet wird.

Das bayerische Sozialministerium will dies auf Anfrage aber nicht kommentieren: "Wir verhandeln intensiv mit dem Bund. Eine Lösung scheint greifbar", sagte eine Sprecherin am Donnerstag in München. Details wollte sie keine nennen, da die Einigung noch nicht in trockenen Tüchern sei.
Noch vor einer Woche hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärt, der seit Monaten bestehende Konflikt sei politisch nicht zu lösen und für Februar eine Klage gegen den Bund angekündigt.

Monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten

Nun zeigt sich, dass Söder mit der Klagedrohung wohl primär den Druck auf das Bundesministerium erhöhen wollte, denn parallel zur Klagedrohung ist die Suche nach einer politischen Lösung längst auf der Zielgeraden. Die Ursachen des plötzlichen Umschwungs dürften vielfältig sein: Auch seitens der bayerischen SPD war zuletzt Kritik an der Anrechnungspraxis laut geworden, da diese ja letztlich diejenigen bestraft, die das Familiengeld am nötigsten haben. Zugleich dürfte die SPD im Bund ein gesteigertes Interesse an einem guten Miteinander mit dem neuen CSU-Chef Söder haben.

Der Kompromiss könnte wie folgt aussehen, wie auch die "Süddeutsche Zeitung" berichtete: Im Landesgesetz würde das Familiengeld einem oder mehreren konkreten Zwecken zugeordnet, etwa als Ausgleich für die Erziehungsleistung. Dadurch würde es sich von der Grundsicherung, also dem Zweck von Hartz-IV, unterscheiden. Das seit August 2018 ausgezahlte Familiengeld in Bayern beträgt monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten.

In Bayern gelten derzeit noch zwei unterschiedliche Regelungen bei der Auszahlung des Familiengeldes: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen im Normalfall kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes. (dpa)

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