Politik

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist in Deutschland nicht so weit fortgeschritten wie etwa in Skandinavien oder Kanada (Symbolbild). Foto: dpa

27.06.2025

Gesetz zur Barrierefreiheitsstärkung: Überfälliger Schritt oder Belastung für die Wirtschaft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am morgigen Samstag in Kraft. Es soll Beeinträchtigten mehr Teilhabe ermöglichen – viele Webseiten oder technische Anwendungen wie Geldautomaten müssen dann auch für Menschen mit Behinderung problemlos nutzbar sein. Das bayerische Wirtschaftsministerium hält es für zu bürokratisch. Der Sozialverband VdK bemängelt dagegen zu viele Lücken Ausnahmen des Gesetzes

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Eigentlich sollten Menschen mit Beeinträchtigung seither uneingeschränkte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben. Doch die Realität in Deutschland ist noch immer eine andere. Bis heute ist etwa ein großer Teil der Webseiten und anderer digitaler Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung schwer oder gar nicht zugänglich. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Onlineshops sowie zahlreiche andere digitale Dienste müssen ab diesem Zeitpunkt so gestaltet werden, dass sie für Beeinträchtigte problemlos nutzbar sind. 
Vor allem Onlineshops, aber auch Reiseportale sowie Produkte wie Smartphones und Bankautomaten müssen nun barrierefrei zugänglich sein. Jeder muss sie ohne fremde Hilfe nutzen können.

Bundessozialministerium: Wirtschaft könnte neue Kunden gewinnen

Für Webseiten bedeutet dies: Durch Screenreader oder Text-to-Speech-Funktionen sollte der sehbehinderte Nutzer sich Text- oder Bildinhalte vorlesen lassen können. Übersetzungen in leichter Sprache helfen geistig Beeinträchtigten und Video-Untertitel erleichtern es Hörgeschädigten, Inhalte zu verstehen. Eine skalierbare Schriftgröße sollte künftig Standard sein. Das SPD-geführte Bundessozialministerium betont: „Das BFSG ist ein wichtiger Schritt hin zu einem barrierefreien Deutschland.“ Für die Wirtschaft eröffne es die Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern – für 13 Millionen Menschen mit Behinderung, aber auch viele Ältere.

Kritik kommt vom in den Händen der Freien Wähler befindlichen bayerischen Wirtschaftsministerium. „Die neue Gesetzeslage wird laut Informationen der bayerischen Kammern in der bayerischen Wirtschaft als zusätzliche Belastung wahrgenommen“, sagt eine Sprecherin. Sie kritisiert, die Umsetzung des BFSG verursache erhebliche Rechtsunsicherheit in der Wirtschaft und einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Firmen.

Ausnahmen für sehr kleine Firmen

Das Sozialministerium verweist darauf, dass das Gesetz nicht für kleine Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz gilt. Zumindest, wenn diese Dienstleistungen anbieten. Um Pleiten zu vermeiden, sind zudem Betriebe ausgenommen, bei denen die Einhaltung der Regelungen zu einer „unverhältnismäßigen Belastung“ führen würde.

Dem Sozialverband VdK geht das Gesetz derweil nicht weit genug. Es gebe zu viele Ausnahmeregelungen und zu lange Übergangsfristen. Die Tatsache, dass die bauliche Umgebung nicht berücksichtigt wurde, könne „zu absurden Gegebenheiten führen“. Was nützt etwa ein barrierefreier Geldautomat, wenn Blinde diesen nicht finden können, da keine Leitstreifen den Weg durch die Filiale weisen? (Tobias Lill)
 

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