Politik

Sterbehilfe: Nicht nur in Bayern wird darüber kontrovers debattiert. (Foto: dpa)

22.04.2015

Bayern fordert Verbot von kommerzieller Sterbehilfe

Staatskanzleichef Marcel Huber stellt Positionspapier der CSU vor

Bayern drängt auf ein Verbot der organisierten Sterbehilfe. "Ein strafrechtliches Verbot entsprechender Aktivitäten von gewerbsmäßigen Sterbehilfeorganisationen ist überfällig", sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) heute bei der Vorstellung eines Positionspapiers der Bioethik-Kommission der Staatsregierung.
Die Kommission fordert, auch die Werbung für Sterbehilfe zu untersagen. Wer einen schwer kranken Angehörigen beim Suizid unterstützt, soll dagegen weiterhin straffrei bleiben. Auch für Ärzte hält die Kommission strengere Regeln für unnötig. Huber kündigte an, die Staatsregierung werde auf Basis der Vorschläge über neue Gesetze diskutieren.  
Kommissionsvorsitzende Marion Kiechle forderte zudem, schwer kranke Menschen am Lebensende besser zu begleiten. "Es besteht nach wie vor ein Mangel an palliativer Versorgung", sagte die Ärztin. Die Beratung durch einen geschulten Arzt könne Betroffene von ihrem Sterbewunsch abbringen. "Wir brauchen mehr Akzeptanz in der Gesellschaft, dass man krank sein darf und jemandem auch mal zur Last fallen darf", sagte Kiechle. Bislang gibt es in Bayern 162 Hospizbetten. Ziel der Regierung ist ein Ausbau auf 208 Betten.
Die Bioethik-Kommission besteht aus 16 Experten verschiedener Fachrichtungen wie Medizin, Biologie und Theologie. Sie berät die Staatsregierung in ethischen Fragen im Bereich der Biowissenschaften. INFO: Rechtslage bei der Sterbehilfe
Nicht nur in Bayern wird über Sterbehilfe diskutiert. Der Bundestag will die Sterbehilfe in Deutschland reformieren. Zunächst soll aber eine breite gesellschaftliche Debatte die Meinungsbildung bei diesem sensiblen Thema unterstützen. Ein Überblick über die Rechtslage und Reformüberlegungen: AKTIVE STERBEHILFE: Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
PASSIVE STERBEHILFE: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.
INDIREKTE STERBEHILFE: Die Gabe starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist nicht strafbar, wenn sie dem Patientenwillen entspricht.
BEIHILFE ZUM SUIZID: Ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist nicht strafbar. Die Ärzteschaft hat sich allerdings in ihrem Berufsrecht das Verbot auferlegt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.
REFORMPLÄNE: Organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Vereinigungen sollen keine Tötungshilfe als Serviceangebot anbieten dürfen. Doch die unterschiedlichen Positionen verlaufen quer durch die Fraktionen des Bundestages. Es wird wahrscheinlich mehrere Gruppenanträge von Abgeordneten geben und am Ende eine Abstimmung ohne Fraktionszwang. (dpa)

Kommentare (2)

  1. Zitrone am 23.04.2015
    Soeben lese ich, dass eine Hortleiterin bei der Caritas Lkr. Miesbach, gehen muss, weil sie ihre Freundin heiratet. Die Änderung des Kirchenrechts dergestalt, dass die persönlichen Lebensverhältnisse kein Verlustgrund mehr für den Arbeitsplatz im nachgeordneten kirchlichen Bereich mehr sein dürfen, wäre eine dankbare Aufgabe für die C-Parteien und würde vielen Menschen helfen, Partnerschaften auch rechtlich zu leben, anstatt wegen des Arbeitsplatzverlustes ohne Trauschein zusammenleben zu müssen. Diese Doppelmoral ist unerträglich.
  2. Zitrone am 23.04.2015
    Wenn jemand in einer ausweglosen Situation oder vorsorglich für diesen Fall, frei entscheidet, aus dem Leben scheiden zu wollen, dann sollte ihm unsere Gesellschaft und damit unser Staat diese Wahl nicht erschweren oder unmöglich machen und dabei auch noch andere Menschen kriminalisieren, die dabei helfen können, ein würdiges Ende herbeizuführen.

    Mir ist bewußt, dass es in dieser Frage kein falsch oder richtig gibt, sondern nur eine persönliche Überzeugung. Und ein Mensch sollte in freier Selbstbestimmung über sein Ende entscheiden dürfen. Wenn wir glauben, dass Gott verzeihen kann, dann sollte die Gesellschaft auch dem Menschen die Entscheidung über sein Ende lassen, auch wenn er dafür professionelle Hilfe in Anspruch nehmen muss, weil er keine andere bekommen kann (z.B. durch Ärzte, Zugang zu entsprechenden Medikamenten).

    Ich würde mir auch wünschen, dass sich insbesondere die C-Parteien für die lebenden Menschen in prekären Lebensverhältnisssen mit dem gleichen Engagment einsetzten, wie sie einer doch sicher eher kleinen verzweifelten Gruppe von Menschen ein nach deren Vorstellungen gewünschtes Lebensende erschweren wollen.
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