Politik

Ab dem 16. März müssen medizinische und pflegerische Einrichtungen und Unternehmen dem Gesundheitsamt ungeimpfte Beschäftigte melden. (Foto: dpa/Stefan Puchner)

14.03.2022

Bayern startet Impfpflicht-Meldeportal

Der Freistaat hat ein Online-Register für Immunitätsnachweise von Beschäftigten in Pflege und Gesundheitswesen an den Start gepracht

Vor Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen hat das bayerische Gesundheitsministerium ein Online-Meldeportal für Immunitätsnachweise an den Start gebracht. "Wir ermöglichen unseren Einrichtungen damit einen einheitlichen und vor allem unkomplizierten Meldeweg", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

In Richtung Berlin stichelte er: "Da der Bund leider nicht in der Lage war, ein bundesweit einheitliches digitales Meldeportal zu schaffen, haben wir eine eigene bayerische Lösung auf den Weg gebracht." Entsprechende Portale gibt es auch in anderen Bundesländern.

Bußgeldverfahren als "Ultima Ratio"

Das Portal solle ab Montag zugänglich sein. Betroffene Einrichtungen müssen ab Mittwoch das Gesundheitsamt über Mitarbeiter informieren, die keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorgelegt haben. Über das Portal www.impfpflicht-meldung.bayern.de solle das rechts- und datenschutzsicher möglich sein.

Die Einrichtungen brauchen für die Anmeldung ein Zertifikat des digitalen Steuerportals Elster. In Ausnahmen können sie laut Holetschek auch per Post melden. "Der digitale Meldeweg sollte der Regelfall sein. Denn das erleichtert auch den Gesundheitsämtern die Arbeit", sagte er.

Holetschek betonte erneut, die Teil-Impfpflicht werde "mit Augenmaß" umgesetzt: Ungeimpfte sollen zunächst beraten werden, dann soll eine förmliche Aufforderung zum Nachweis der Impfung folgen. Erst dann stehen Bußgeldverfahren und - "aber nur als Ultima Ratio" - ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot im Raum. Man rechne damit, dass diese erst ab dem Sommer ausgesprochen werden könnten.
(dpa)

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