Politik

Alte und Pflegebedürftige können ab sofort eine Auffrischimpfung bekommen. (Foto: dpa/Bodo Schackow)

16.08.2021

Bayern startet mit Auffrischungsimpfungen

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt

In Bayern können von sofort an etwa Alte und Pflegebedürftige Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus erhalten. "Die Impfzentren und die niedergelassenen, behandelnden Ärzte können in Bayern schon jetzt Auffrischungsimpfungen anbieten", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag in München. Dies gilt vor allem für Hochbetagte über 80 Jahre, Bewohner von Pflegeheimen, Menschen mit Immunschwächeerkrankungen oder Immunsuppression und Pflegebedürftige, die zu Hause leben.

Voraussetzung für die Auffrischung ist, dass die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt. Vorgesehen sind laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz für eine Auffrischung auch alle, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff von Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft sind. In der Praxis wird dieser Personenkreis allerdings wegen des auch hier geltenden Sechs-Monate-Abstandes erst ab Anfang September an die Reihe kommen.

Holetschek empfahl, dass sich die Impfzentren und niedergelassenen Ärzte zunächst auf die Menschen in den Pflegeeinrichtungen konzentrieren sollten. "Denn dort leben die Menschen, die zuerst geimpft wurden", sagte der Minister. Dann könnten sich auch gleich bisher ungeimpfte Mitarbeiter der Einrichtungen unbürokratisch mitimpfen lassen.

Holetschek betonte die Wichtigkeit, auch weiter Erst- und Zweitimpfungen vorzunehmen: "Die Auffrischungsimpfungen werden nicht zu Lasten der Erst- und Zweitimpfungen gehen. Wir haben genügend Impfstoff. Erstimpfungen haben weiterhin höchste Priorität."

Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Besucher in Heimen

Zudem gilt ab dem heutigen Montag eine Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Beschäftigte von Alten- und Pflegeheimen. "Wenn Besuchende und Mitarbeitende aus dem Urlaub zurückkommen, hat so mancher das Coronavirus im Gepäck. Wir reagieren daher schon heute vorausschauend: Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, muss sich ab dem 16. August testen lassen", sagte Holetschek. "Angesichts wieder steigender Inzidenzen müssen wir die besonders gefährdeten Gruppen mit allen Mitteln schützen." Die Testpflicht gilt unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Ortes.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- sowie von Pflege- und Behinderteneinrichtungen müssen sich demnach ab Montag an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Das Schutz- und Hygienekonzept von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ein Testkonzept enthalten, das Testangebote für die Beschäftigten an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorsieht.

Auch Besucher von Bewohnern von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen müssen sich unabhängig von der Inzidenz testen lassen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
(dpa)

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